AmtsgerichtProfessor der Uni Köln wegen Drogenbesitzes verurteilt

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Symbolbild.

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  • Einen Hochschulprofessor wird vor dem Amtsgericht Köln wegen Drogenhandels und Drogenbesitz der Prozess gemacht.
  • Bei der Durchsuchung seines Computers wurden auch illegale Pornodateien entdeckt.

Köln – Es sind nur zwei dürre Sätze, die in der Anklageschrift stehen, aber sie bergen Zündstoff, der das Ende einer vielversprechenden Karriere bedeuten könnte: Ein Hochschulprofessor der Kölner Universität soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft an Kinderpornos großen Gefallen gehabt und in der Homosexuellen-Szene einem jungen Mann „gegen sexuelle Dienstleistungen“ die Modedroge Crystal Meth verabreicht haben.

Das Verfahren, bei dem es sich um den Besitz von illegalen Pornodateien dreht, hatten die Behörden zunächst per Strafbefehl erledigen wollen. Der Hochschulprofessor war nämlich nicht zum Prozess erschienen, weshalb im Oktober vergangenen Jahres das Urteil mit Strafbefehl verhängt wurde. Der lautete auf 24.000 Euro Geldstrafe und setzte sich aus 120 Tagessätzen zu je 200 Euro zusammen. Dagegen hatte der Wissenschaftler Einspruch eingelegt. In einem neuen Prozess im Januar 2016 hatte er verlangt, einen Internet-Sachverständigen zu hören. Ein Gutachter wurde beauftragt.

Die Verteidigungsstrategie des Wissenschaftlers: Die Dateien seien ihm ohne seine Kenntnis auf die Rechner aufgespielt worden, immerhin habe zum Tatzeitpunkt in seiner privaten Umgebung „das Prinzip der offenen Tür“ gegolten. Das beantragte IT-Gutachten soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die Behauptung aufrechtzuerhalten ist, dass ein anderer ihm die Dateien ohne sein Wissen untergeschoben haben könnte. Auch soll die Frage geklärt werden, wann die Dateien aufgespielt wurden, wer mit welchem Passwort die Dateien öffnen konnte und wer welche Dateien gelöscht hat.

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Bilder auf vier Rechnern gefunden

Die Ermittler waren bei Wohnungsdurchsuchungen auf insgesamt vier Rechner mit kinderpornografischen Darstellungen gestoßen. Zwei dieser Computer befanden sich in des Professors Ferienwohnung.

Während dieses Verfahren vor dem Amtsgericht noch nicht abgeschlossen ist, weil das Gutachten noch aussteht, wurde am Dienstag vor einer Spezialabteilung, die sich ausschließlich mit Drogendelikten beschäftigt, dem Hochschullehrer wegen Drogenhandels und Drogenbesitz der Prozess gemacht.

Dieses Verfahren hatte den ersten Prozess überhaupt erst ins Rollen gebracht. Auslöser beider Verfahren war laut Aktenlage die Aussage einer Bekannten jenes Homosexuellen, der den Professor schwer belastet. Die Frau war auf der Polizeiwache erschienen und hatte sich besorgt über mögliche Suizidabsichten des jungen Mannes geäußert. Nach der Vernehmung des Belastungszeugen, der sich laut Anklage seine sexuellen Dienstleistungen in „mindestens 13 Fällen jeweils mit mindestens zwei Gramm Crystal Meth“ bezahlen ließ, nahmen die Dinge ihren Lauf. Zunächst wurden die Wohnungen des Hochschullehrers samt Rechnern durchsucht, im Oktober 2014 die erste, Anfang 2015 die zweite Anklage fertiggestellt. Zeitgleich wurde der Rektor der Universität darüber informiert, da dies bei behördlichen Arbeitgebern so üblich ist. Die Universität teilte auf Anfrage mit, man habe gegen den Dozenten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das allerdings ruht, bis die Strafverfahren abgeschlossen sind.

Wegen „schutzwürdiger Interessen des Angeklagten als auch des Belastungszeugen“ fand die Verhandlung während der Vernehmung des jungen Mannes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da „intime Details“ zu beiden Personen dabei zur Sprache kamen. Danach wurde das Verfahren in allseitigem Einverständnis eingestellt. Lediglich wegen Drogenbesitzes muss der Angeklagte 9000 Euro Geldauflage zahlen.

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