Aus dem 1. WeltkriegBajonett auf dem Flohmarkt angeboten

Lesezeit 2 Minuten
Auf dem Trödelmarkt darf man keine Waffen aus dem 1. Weltkrieg verkaufen. (Symbolbild)

Auf dem Trödelmarkt darf man keine Waffen aus dem 1. Weltkrieg verkaufen. (Symbolbild)

Köln – Das Erbe des Großvaters hat einem 54-jährigen Frührentner erstmals in seinem Leben Ärger mit der Justiz eingebracht. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz nahm der professionelle Trödelmarktbetreiber am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz. „Ich versteh die Welt nicht mehr. Es war doch nur ein Messer von meinem Opa“, beteuerte der gebürtige Serbe fassungslos vor dem Richtertisch.

Er habe nur eine kleine Rente, sei zu stolz, zum Sozialamt zu gehen, deshalb habe er  seit über 40 Jahren das großväterlicher Erbe „gehütet wie einen Schatz“. Aber weil das Geld hinten und vorne nicht reichte, habe  er das Bajonett aus dem ersten Weltkrieg im März dieses Jahres auf dem Trödelmarkt in Mülheim zum Kauf angeboten: dekoriert in einer verschlossenen Glasvitrine, neben einem Springmesser, das ebenso wie die antiquierte Kriegswaffe unter das Waffengesetz fällt. Zudem im Angebot hatte der Mann jede Menge Militäruniform, Hakenkreuze und Nazi-Orden, letztere allerdings vorschriftsmäßig zugedeckt, so dass ihm daraus kein Verstoß wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen nachgewiesen werden konnte.

„Das tut weh“

Seine Hoffnung, für das Bajonett „vielleicht ein paar hundert Euro“ zu erhalten, wurden in dem Moment zunichte gemacht, als die Polizei erschien. Eine Passantin hatte die Beamten alarmiert. Der Polizist beschlagnahmte beide Waffen und schrieb die Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. „Ich hab das wirklich nicht gewusst, dass ich mich damit strafbar mache“, beteuerte der Trödler und überzeugte den Richter sowie den Staatsanwalt, die einer Meinung waren: „Man kann Ihnen Ihr Nichtwissen nicht widerlegen. Aber es ist doch allgemein bekannt, dass man beim Thema Waffen vorsichtig sein muss“, hieß es von beiden Seiten.

Zwar habe sich der Angeklagte nicht vorsätzlich strafbar gemacht, eine gewisse Fahrlässigkeit sei ihm jedoch schon anzulasten. Dem Vorschlag des Richters, angesichts des fortgeschrittenen Alters des Angeklagten und seiner bisher weißen Weste das Verfahren einzustellen, stimmte der Staatsanwalt unter einer Bedingung zu: Der Angeklagte sollte auf die Herausgabe der Waffen verzichten. „Das tut weh“, meinte dieser, doch stimmte er  zu. Die Waffe wird vernichtet.

KStA abonnieren