BeschwerdeformularEine Lizenz zum Petzen?

Lesezeit 2 Minuten
Das Online-Formular – das es übrigens schon seit 2009 gibt – sorgt derzeit in vielen Threads und Sozialen Netzwerken für empörte Diskussionen.

Das Online-Formular – das es übrigens schon seit 2009 gibt – sorgt derzeit in vielen Threads und Sozialen Netzwerken für empörte Diskussionen.

Köln – „Ich liebe meine Stadt wirklich sehr; aber das ist nur peinlich“, hat eine Dame an die Pinnwand der Facebookseite der Stadt Köln gepostet. Darunter ein Link zu einem Beschwerdeformular auf der Website der Stadt: Dort können Bürger mit wenigen Klicks online Kneipen anschwärzen, die sich nicht an das seit dem 1. Mai diesen Jahres in NRW geltenden Rauchverbot in Gaststätten halten.

Das Online-Formular – das es übrigens schon seit 2009 gibt – sorgt derzeit in vielen Threads und Sozialen Netzwerken für empörte Diskussionen. Jedoch kaum wegen Gastronomen, die das Verbot ignorieren. Man wähnt eine neue Kultur des Petzens, offiziell gefördert von der Stadtverwaltung. „Für alle Denunzianten und die, die es noch werden wollen – bitteschön“, postet eine junge Frau auf ihrem Facebook-Account und verlinkt das Formular ebenfalls. Zwar wird den verpfiffenen Wirten nicht mitgeteilt, wem sie den Besuch des Ordnungsamts zu verdanken haben. Aber manche Gastronomen berichten, dass nicht nur zugequalmte Kundschaft sich meldet, sondern mitunter auch die Betreiber möglicherweise konkurrierender Lokale.

Doch wann ist der Denunziant ein Denunziant? Nicht nur unerlaubtes Rauchen kann der Verwaltung unkompliziert mitgeteilt werden. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ruft Bürger auch in einem Faltblatt explizit dazu auf, sich unter der zentralen Nummer 221-32000 zu melden, zum Beispiel, wenn „Sie sich wiederholt vor einem frei laufenden Hund fürchten“, „Sie beobachten, dass Parks und Grünflächen verunreinigt werden“ oder „Sie alkoholisierte oder rauchende Personen auf einem Kinderspielplatz beobachten“.

Auch Falschparker können unter der Nummer gemeldet werden; wer das lieber schriftlich machen möchte, der kann sich bei der Stadt bequem den „Vordruck Fremdanzeige“ online herunterladen. Er ist schon an die Bußgeldstelle des Ordnungsamts voradressiert und in wenigen Zeilen kann der Verstoß beschrieben werden. Falschparken, Hundekot, Zigarettenrauch trotz Verbots - alles unschöne Dinge, die nicht sein dürfen. Aber sollte man in solchen Fällen nicht lieber erst einmal selbst das Gespräch mit den potentiellen Unholden suchen und sein Missfallen persönlich zum Ausdruck bringen? Oder lieber aus sicherer Deckung zu Rechner, Smartphone oder Telefon greifen und eine Behörde einschalten?

KStA abonnieren