Drei MonateHaft für Liebesschlösser-Dieb

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"Liebesschlösser" hängen zuhauf an der Hohenzollernbrücke.

"Liebesschlösser" hängen zuhauf an der Hohenzollernbrücke.

Zum ersten Verhandlungstermin war Jochen W. (Namen geändert) nicht erschienen, zwei Wochen später sollte er nun von der Polizei abgeholt werden. „Ich bin dann aber freiwillig gekommen“, sagt der 41-Jährige. Auf dem Richtertisch stehen zwei Kartons voller „Liebesschlösser“. Die 52 Schlösser stammen von einem Zaun an der Hohenzollernbrücke, Jochen W. und sein Komplize Christian G. (27) haben sie im Februar morgens um 4.15 Uhr mit einem Bolzenschneider aufgebrochen und gestohlen. Ein Bundespolizist ging zufällig zur selben Zeit über die Brücke und beobachtete die Männer, die die Schlösser in einem Trolley abtransportieren wollten.

Der Angeklagte zeigte sich geständig. „Ich dachte, dass sei kein Diebstahl“, sagte er. Ein Schrotthändler habe ihm den Tipp gegeben, an ihn sollten die Metallschlösser für 3,20 Euro pro Kilo gehen. Die Frage, wem die Liebesschlösser gehören, ist tatsächlich interessant – diejenigen, die sie an der Brücke befestigen, wollen sie ja offenbar nicht behalten. Trotzdem, so der Vorsitzende Richter, sind sie keineswegs „herrenlos“ und bleiben Eigentum ihrer Käufer. Die Einzigen, die die Schlösser knacken dürften, sind die Deutsche Bahn oder die Stadt. „In Köln werden die Schlösser aber geduldet, gehören mittlerweile zum Brauchtum“, sagt der Richter. „Sonst würden sie ja nicht an der Brücke hängen.“ In München beispielsweise haben Liebesschlösser keine Chance – dort lässt die Stadt sie regelmäßig entfernen. „Aber die Schlösser müssen auch dort aufbewahrt werden, falls die Besitzer sie zurückhaben wollen.“

Der drogenabhängige 41-Jährige zeigte Reue: „Es tut mir leid, für viele macht das natürlich einen Sinn, die Schlösser an den Zaun zu hängen.“ Der Richter bescheinigte ihm angesichts etlicher Vorstrafen keine positive Prognose und verurteilte ihn wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von drei Monaten. Sollte der Angeklagte keine Berufung gegen das Urteil einlegen, könnten es 15 Monate Gefängnis werden, weil noch zwei alte Bewährungsstrafen offen sind. Gegen den 27-jährigen Mittäter wurde bereits vor zwei Wochen ein Strafbefehl über 900 Euro verhängt. Auch er war nicht zur Verhandlung erschienen.

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