Landtagswahl 2017Kölner Grüne werben mit fragwürdigem Guerilla-Marketing

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Die angestrahlte Severinstorburg als Leinwand für die Wahlwerbung der Grünen.

Die angestrahlte Severinstorburg als Leinwand für die Wahlwerbung der Grünen.

Köln – Ein riesiges Herz mit der Inschrift „Zweitstimme Grün“ leuchtete an historischen Fassaden, der selbe Aufruf ist auf Mauern und Gebäudewänden zu lesen. Im Endspurt des Wahlkampfes setzen die Grünen auf Guerilla-Werbung.

Die Wortschöpfung steht für ungewöhnliche Aktionen, die mit vergleichsweise geringem Aufwand eine große Wirkung versprechen. Einige der Vermarktungsmethoden sind rechtlich umstritten – wenn nicht gar verboten.

Der Landesverband hatte die Idee, eine Werbeagentur entwickelte das Konzept, örtliche Parteimitglieder halfen bei der Ausführung. Mit Projektoren strahlten die Wahlkämpfer am späten Donnerstagabend die Severinstorburg und den Heliosturm an. Nach jeweils zehn Minuten beendeten sie ihre Lichtspiele. „Sinn der Übung war es, mit Passanten ins Gespräch zu kommen“, sagt Wahlkampfmanager Mario Michalak.

Zuvor hatten die Grünen an mehreren Orten ein so genanntes „Reverse Graffiti“ hinterlassen. Anstatt Mauerflächen mit Farbe zu besprühen, befreiten sie diese mit einem Hochdruckreiniger von Dreck und Staub. So lässt sich mit Hilfe von Schablonen jedes beliebige Motiv herstellen; Streetbranding heißt das in der Werbewelt.

Grüne greifen für Kampagne auf Eigentum anderer zu

Die Grünen verbreiten ihre Aktionen, die es auch in anderen Städten gibt, über die sozialen Netzwerke. Im Internet und auf der Straße, „wir haben bisher nur positive Reaktionen bekommen“, so Michalak. „Verboten ist beides“, sagt der Chef des Ordnungsamtes, Engelbert Rummel. Denn die Grünen würden für ihre Kampagne ungefragt auf fremdes Eigentum zugreifen.

Zudem handele es sich möglicherweise um eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums, die hätte genehmigt werden müssen. Gegen die umgekehrten Mauermalereien geht die Verwaltung üblicherweise vor.

„Wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“, macht sich laut Strafgesetzbuch der Sachbeschädigung schuldig. Die Grünen hatten vorab einen Rechtsanwalt befragt. Dessen Antwort: Es sei keine Straftat, „mittels eines spezifischen Reinigungsgerätes Außenfassaden oder übrige Mauerwerke mit spezifischen Mustern zuversehen“.

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