Überfall auf Kölner JuwelierRäuberischer Clown vom 11.11. steht jetzt vor Gericht

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Kameras haben den Überfall festgehalten.

Kameras haben den Überfall festgehalten.

Köln – Clowns waren überall in der Stadt unterwegs, denn es wurde der Beginn des Straßenkarnevals gefeiert. Als Elmar M. am 11. November 2015 seine weiße Horror-Clown-Maske mit rotem Haarschopf aufsetzte, hatte er jedoch anderes im Sinn als mitzufeiern: Er wollte den Juwelierladen „Selina“ in der Nähe des Chlodwigplatzes überfallen. Wegen des Versuchs der „besonders schweren räuberischen Erpressung“ muss er sich seit Montag vor dem Landgericht verantworten. Der 48-Jährige, der wegen mehrerer Raubüberfälle schon länger als 16 Jahre im Gefängnis verbracht hat, legte ein Geständnis ab. Ihm droht Sicherungsverwahrung, das heißt, er müsste auch nach Verbüßung der neuen Freiheitsstrafe im Gefängnis bleiben.

Drei Überwachungskameras, deren Aufnahmesequenzen im Saal gezeigt wurden, haben das Geschehen in Ausschnitten festgehalten. Um 18.26 Uhr betrat Elmar M. maskiert das Geschäft, bedrohte Inhaber Hasan S., der zu dem Zeitpunkt alleine war, mit einer halbautomatischen Selbstladepistole und legte eine große Plastiktüte auf den Tresen mit der Aufforderung, sie mit Schmuck zu füllen. Statt verängstigt Folge zu leisten, warf ihm Hasan S. die Tüte an den Kopf, kam hinter der Verkaufstheke hervor, versperrte ihm den Weg nach draußen und begann mit ihm eine Rangelei. Die Maske fiel herunter und auch die Pistole, die Hasan S. aufhob und Elmar M. auf den Schädel schlug. Der wiederum verletzte den Händler mit einem Faustschlag ins Gesicht an der Oberlippe, konnte ihn aber nicht außer Gefecht setzen. Nachdem der Räuber es trotz der Umklammerung geschafft hatte, sich durch die Eingangstür zu drängen, kam dem Juwelier ein Bekannter aus dem benachbarten Internetcafé-Kiosk zu Hilfe. Gemeinsam überwältigen sie den Täter und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf.

Kameras haben den Überfall festgehalten.

Kameras haben den Überfall festgehalten.

Der Angeklagte erklärte seine Tat damit, dass er nach der Entlassung aus seiner letzten Haft nicht mehr habe Tritt fassen können. Im November 2014 aus dem Gefängnis gekommen, lebte er in verschiedenen Wohnungen und bekam nach seiner Darstellung unverschuldet finanzielle Probleme: Wegen seiner Arbeit in der Haft stand ihm Arbeitslosengeld in Höhe von 703 Euro zu; die habe er sich auf ein Guthabenkonto überweisen lassen, das ein Bekannter und dessen Cousin geplündert hätten. Später habe Hartz IV gedroht. Und bei einer Durchsuchung seiner Wohnung seien Pistolenpatronen, die jemand anders ohne sein Wissen bei ihm versteckt habe, gefunden worden, so dass er sich zunächst nicht nach Hause getraut habe. In dieser frustrierenden Lage habe er mit dem Überfall einen Befreiungsschlag versucht.

Elmar M., Adoptivsohn eines Hochschullehrers, hat zwei Kinder. Im Gefängnis hat er, zuvor an einer Betonbauer-Lehre gescheitert, den Realschulabschluss nachgeholt. Nun will er zum zweiten Mal heiraten. Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angelegt.

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