RundfunkbeitragNRW ist gegen eine Senkung der Gebühren

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NRW will stabilen Beitrag

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten schlug jetzt eine Senkung der Gebühren vor.

  • Die zuständige Kommission KEF schlägt eine Senkung des Rundfunkgebührenbeitrags ab dem kommenden Jahr vor.
  • Die Länder sind in dieser Frage uneins, NRW spricht sich gegen eine Senkung aus.

Düsseldorf – Wird der umstrittene Rundfunkbeitrag vom kommenden Jahr an gesenkt? Die Expertenkommission KEF zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten schlägt für 2017 bis 2020 eine Reduzierung um 29 Cent auf monatlich 17,21 Euro pro Haushalt vor und ist damit auf Skepsis in mehreren Ländern gestoßen.

Auch die Regierung in Nordrhein-Westfalen hält nicht viel von einer Senkung. Die rot-grüne Landesregierung strebe „Beitragsstabilität“ bis zum Jahr 2020 an, sagte Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag am Freitag für verfassungsgemäß erklärt. Mehrere Privatleute, die das aktuelle Beitragsmodell für ungerecht und verfassungswidrig halten, scheiterten mit ihren Klagen. Obwohl sie kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen, müssen sie die aktuell 17,50 Euro im Monat zahlen. Es werden aber in den kommenden Monaten noch weitere Klagen verhandelt.

Seit 2013 wird nicht mehr pro Gerät abgerechnet, sondern pauschal pro Wohnung, was zu Mehreinnahmen führte. Für 2017 bis 2020 haben ARD, ZDF und Deutschlandradio einen auf 38,5 Milliarden Euro wachsenden Finanzbedarf angemeldet. Für diesen Zeitraum rechnet die KEF damit, dass sogar noch 526 Millionen Euro mehr eingenommen werden.

„Wenn das Aufkommen höher ist, hat sie gar keine andere Möglichkeit, als einen Senkungsvorschlag zu machen“, erläuterte Eumann. „Der Spielraum der Politik, davon abzuweichen, ist eng.“ NRW setzt nach Worten des SPD-Politikers auf einen „Dreiklang“, zu dem neben Beitragsstabilität auch Beitragsgerechtigkeit gehöre.

Beitrag stabil halten, Werbung reduzieren

Zudem wolle man möglichst in eine weitere Reduzierung von Werbung und Sponsoring investieren. „NRW ist davon überzeugt, dass es wirkungsvoller ist, wenn es gelingt, den Beitrag stabil zu halten und gleichzeitig das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken, indem er unabhängiger von Werbung wird.“

Zum 1. April 2015 war der Abschlag um 48 Cent auf 17,50 Euro gesunken. Die KEF hatte damals allerdings ein Minus von 73 Cent vorgeschlagen. Ob die nun ins Spiel gebrachte Senkung um 29 Cent pro Monat - also knapp einen Cent am Tag - überhaupt spürbar sei für die zahlenden Haushalte, ist Eumann zufolge offen.

Der Düsseldorfer Landtag hatte im Januar ein neues WDR-Gesetz verabschiedet, das die Werbezeit im WDR-Hörfunk schrittweise bis 2019 von aktuell 90 auf 60 Minuten täglich verringern soll. WDR und ARD müssten die zu erwarteten Mindereinnahmen ermitteln und der KEF zukommen lassen, sagte Eumann.

„Mögliche Ausfälle in der kommenden Beitragsperiode zu kompensieren, ist nach heutigem Stand schwierig.“ Der Medienexperte betonte, das System funktioniere. Mit der Entscheidung aus Leipzig hatte er gerechnet. Denn: „Alle bisherigen gerichtlichen Entscheidungen haben die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages bestätigt.“ (dpa/lnw)

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