Gastbeitrag von Ex-Verfassungsrichter Michael BertramsAngela Merkels Selbstherrlichkeit in der Flüchtlingspolitik

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Anti-Merkel-Parolen auf einer AfD-Demo in Erfurt 2015

Anti-Merkel-Parolen auf einer AfD-Demo in Erfurt 2015

Köln – Immer deutlicher tritt zutage, dass es sich bei den Tätern der Kölner Silvesternacht zu einem nicht unerheblichen Anteil auch um Flüchtlinge gehandelt hat. Damit rückt die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut und verstärkt in den Fokus der Kritik. Im Alleingang hat sie Hunderttausende Flüchtlinge ins Land gelassen. Das war zwar sehr mitfühlend, geschah aber ohne erkennbaren Plan.

Abgesehen davon wirft das Vorgehen der Kanzlerin die verfassungsrechtliche Frage auf, ob sie zu ihrem Alleingang überhaupt legitimiert war. In unserer repräsentativen Demokratie liegen alle wesentlichen Entscheidungen – gerade auch solche mit Auswirkung auf das Budget – in den Händen der vom Volk gewählten Abgeordneten.

So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Bundestag das letzte Wort darüber hat, ob bewaffnete deutsche Truppen in einen Auslandseinsatz geschickt werden. Ohne parlamentarische Zustimmung darf es solche Einsätze nicht geben. Lediglich bei Gefahr im Verzuge darf die Regierung die Entscheidung vorläufig allein treffen. Sie muss die Zustimmung des Bundestags aber zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachholen.

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Akt der Selbstermächtigung

Kann also schon die Entsendung einiger Hundert Soldaten nach Mali nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen, dann ist diese erst recht erforderlich, wenn es um die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge geht. Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der Selbstermächtigung.Man könnte auch von einer selbstherrlichen „Kanzler-Demokratie“ sprechen.

Auf europäischer Ebene trifft die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin auf keine Gegenliebe. Das gilt – zumal nach den Ereignissen von Köln – auch für ihre Forderung, die Lasten der Flüchtlingskrise solidarisch mitzutragen. Die oft beschworene europäische Wertegemeinschaft endet hier. Ungarn, Polen, Tschechien und andere osteuropäische Staaten weigern sich, Flüchtlinge aufzunehmen und einer Quotenregelung zu ihrer Verteilung zuzustimmen. Das bestätigt, was Kritiker der EU-Osterweiterung bisweilen prophezeit haben: Viele osteuropäische Staaten seien nicht reif für eine Gemeinschaft, in der Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte die prägenden und verbindenden Werte seien. Sie sähen in der EU in erster Linie eine Gemeinschaft zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil. Diese Einschätzung ist leider nicht von der Hand zu weisen.

Lesen Sie im nächsten Abschnitt: Warum es um die EU derzeit so schlecht bestellt ist.

Merkel hat zwar angekündigt, die europäischen Mühlen in der Flüchtlingsfrage „zum Mahlen zu bringen“. Danach sieht es derzeit jedoch nicht aus. Kommt es aber nicht bald zu einer europäischen Lösung, droht ein Rückfall in nationale Grenzkontrollen, wie es sie in Dänemark und Schweden sowie zwischen Deutschland und Österreich schon wieder gibt. Es droht mit anderen Worten ein Verlust der europäischen Freizügigkeit, eine der bislang größten Errungenschaften im europäischen Einigungsprozess.

Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind keineswegs gefestigte Werte

Auch ansonsten ist es derzeit um die EU schlecht bestellt. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind in ihr keineswegs gefestigte Werte. Das wird besonders deutlich in Ungarn. Die dortige rechtspopulistische Regierung unter Premierminister Viktor Orbán betreibt seit Jahren einen Umbau des Landes in einen autoritären Staat. Und auch in Polen gibt es unter der neu gewählten rechtskonservativen Regierung unter Ministerpräsidentin Beata Szydlo Versuche, auf die Unabhängigkeit von Justiz und Medien zuzugreifen. Der deutsche EU-Medienkommissar Günther Oettinger hat bereits gefordert, das neue polnische Mediengesetz in einem offiziellen EU-Verfahren auf seine Rechtsstaatlichkeit zu überprüfen. Dazu besteht in der Tat hinreichend Anlass. Die vorgesehene Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Medien in „nationale Kulturinstitute“ sowie die Möglichkeit der Ernennung und Entlassung ihrer Direktoren durch die Regierung sind mit den Grundsätzen freier und unabhängiger Medien unvereinbar.

Und dann droht auch noch der „Brexit“, Großbritanniens Austritt aus der EU. Zur Abwendung eines solchen Desasters fordert Premier David Cameron von den europäischen Partnern Zugeständnisse, unter anderem eine Streichung des im Jahre 1992 in der Präambel des EU-Gründungsvertrags von Maastricht festgelegten Ziels der „Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas“. Nun mag ein solches Ziel dem britischen Verständnis von nationaler Unabhängigkeit widersprechen. Eine Streichung dieser zentralen europäischen Idee käme jedoch einer Bankrotterklärung gleich.

Kanzlerin Merkel will dem Vernehmen nach einen Brexit verhindern – um jeden Preis. Es bleibt zu hoffen, dass ihr die europäischen Partner – anders als im Falle Griechenlands – diesmal nicht folgen.

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