Kommentar zu SchulverweigerernSchulpflicht muss für alle gelten

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Uwe und Hannelore Romeike mit ihren Kindern Daniel, 16, Joshua, 13, Christian, 11, Lydia, 15 und Damaris, 7 haben Asyl in den USA beantragt.

Uwe und Hannelore Romeike mit ihren Kindern Daniel, 16, Joshua, 13, Christian, 11, Lydia, 15 und Damaris, 7 haben Asyl in den USA beantragt.

Prägend für die amerikanische Geschichte sind die Pilgerväter, die im Jahr 1620 über den Atlantik segelten und die Kolonie Plymouth gründeten. Sie hatten ihre englische Heimat auch deshalb verlassen, weil sie ihren Glauben unbehelligt leben wollten. Die Vereinigten Staaten waren von Anfang an der Fluchtpunkt für religiöse Außenseiter. Bis heute spielt der unbedingte Grundsatz der Religionsfreiheit in wohl keinem anderen Land eine so große Rolle.

Umso bemerkenswerter ist, dass ein streng religiöses Ehepaar aus Baden-Württemberg nun mit seinem Asylantrag in den USA gescheitert ist, mit dem es der Schulpflicht in Deutschland entgehen wollte. Die Familie aus Bissingen an der Teck in der Nähe von Stuttgart war 2008 in die USA geflohen, weil sie ihre Kinder in Deutschland nicht zu Hause unterrichten durfte.

Uwe Romeike und seine Frau Hannelore hatten ihre drei ältesten Kinder 2006 aus religiösen Gründen aus der Grundschule genommen und damit gegen die Schulpflicht verstoßen. Die Behörden verhängten deshalb Zwangsgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Romeikes, die sich als evangelikale Christen verstehen, sahen sich in ihren Grundrechten verletzt.

Justizministerium widersprach

Erst gab ein US-Gericht dem Asylbegehren der Romeikes statt, dann widersprach das Justizministerium. Mit Recht, wie nun ein Berufungsgericht entschied – denn die amerikanische Verfassung sehe kein Asyl für Antragsteller vor, die in der eigenen Heimat gegen „allgemein anwendbare Gesetze verstoßen und deshalb Probleme mit der Justiz haben“. Anders ausgedrückt und unmissverständlich auf den Punkt gebracht: Nur weil jemand seine Kinder wie jeder andere auch zur Schule schicken muss, ist er noch lange nicht politisch verfolgt.

Die Schule ist kein Ort der religiösen Unterdrückung, sondern der intellektuellen Chancen. Hier erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich geistig und auch sonst weiterzuentwickeln. Das ist wichtig für die Gesellschaft, aber auch das gute Recht jedes einzelnen Kindes. Deshalb muss die Schulpflicht für alle gelten – ganz egal, ob muslimische Eltern Mädchen nicht die Teilnahme am Sportunterricht erlauben wollen oder evangelikale Christen Angst haben, ihr Kind könnte im Biologieunterricht die Evolutionstheorie verstehen.

Gute Bildung behindert die Religionsfreiheit nicht. Zur Schule zu gehen eröffnet jedem Menschen vielmehr die Chance, seine Freiheitsrechte zu verstehen und dann bewusst zu nutzen. Auch in Glaubensfragen

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