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Villa Mamaya in HennefMutter mit Kind unerwünscht

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Das Mutter-Kind-Haus "Villa Mamaya" ist in zwei benachbarten Häusern von 1903 an der Beethovenstraße untergekommen. Im Garten sind drei Appartements gebaut worden.

Das Mutter-Kind-Haus "Villa Mamaya" ist in zwei benachbarten Häusern von 1903 an der Beethovenstraße untergekommen. Im Garten sind drei Appartements gebaut worden.

Hennef/Siegburg – Manche Menschen sind bei ihren Nachbarn schon unbeliebt, bevor sie eingezogen sind. Im konkreten Fall geht die Abneigung der künftigen Nachbarn so weit, dass diese vorsorglich per einstweiliger Verfügung verhindern wollen, dass eine junge Frau mit ihrem Kind in die Nachbarwohnung zieht.

Denn diese Frau ist nicht nur sehr jung, sie hatte auch Probleme, mit ihrer Mutterrolle klarzukommen. Daher war sie zuvor in der Villa Mamaya an der Beethovenstraße in Hennef untergebracht, erst in einer Wohngruppe, dann in einem Appartement. Im dritten Schritt soll sie jetzt alleine in besagte Wohnung ziehen.

Die liegt in einem Haus direkt neben der Villa Mamaya und gehört Bea Steimel und ihrem Mann. Die beiden wollen die Eigentumswohnung an die Villa Mamaya vermieten, um die Arbeit dieser Einrichtung zu unterstützen – und natürlich, um zuverlässig Miete zu erhalten. Die Villa Mamaya wiederum lässt die junge Frau in die Wohnung einziehen und schickt einmal am Tag einen Betreuer vorbei. Zudem kann die junge Frau weiter auf die Hilfestellungen der Psychologen und Pädagogen in der Villa Mamaya zurückgreifen, indem sie einfach hinüber geht. Kommt die Frau nach ein, zwei oder drei Jahren ganz alleine mit ihrem Kind klar, kann sie umziehen und die Wohnung der Steimels wird für eine andere Mutter frei.

Die anderen drei Miteigentümer des Hauses an der Beethovenstraße wollen aber nicht, dass die Steimels ihre Wohnung an die Villa Mamaya vermieten. Offenbar befürchten sie Krach oder ähnliches – so genau konnte ihr rechtlicher Vertreter das vor Gericht am Freitag nicht deutlich machen. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Siegburg wies denn auch darauf hin, dass man mit dieser Argumentation leicht in den Bereich der Diskriminierung komme.

Das wissen die drei Gegner der Steimels und ihr Anwalt auch und haben sich deshalb einen Trick einfallen lassen: Sie klagen gegen die Vermietung an die Villa Mamaya, weil das eine gewerbliche Nutzung der Wohnung sei. Und die ist laut Eigentümersatzung verboten. Schließlich ist die Villa Mamaya eine GmbH, wenngleich eine gemeinnützige.

Die Steimels sind entsetzt über die Ablehnung der drei Miteigentümer. Sie haben ihnen gemeinsam mit Claudia Barion, der Leiterin der Villa Mamaya angeboten, sich die Einrichtung einmal anzusehen. Doch statt dessen hätten sie nach zwei Wochen die Vorladung zum Gericht in der Post gehabt.

Die juristische Streitfrage ist nun, ob es eine gewerbliche Nutzung der Wohnung ist, wenn diese an die Einrichtung vermietet wird und jeweils von einer Frau mit ihrem Kind bewohnt wird. Der Richter vertritt die Auffassung, dass es darum geht, was in der Wohnung tatsächlich gemacht wird – und das sei „Wohnen“. Eine gewerbliche Nutzung kann er nicht erkennen. Dies sei aber nur seine vorläufige Rechtsauffassung. Seine Entscheidung will er im Juni bekannt geben. Es wäre eine große Überraschung, wenn er seine Sicht der Dinge bis dahin ändern würde.

Keine Überraschung dürfte es sein, wenn die drei Miteigentümer in die nächste Instanz zum Landgericht nach Köln gehen, wenn sie in Siegburg mit ihrer einstweiligen Verfügung keinen Erfolg haben sollten.

Für die Steimels und Claudia Barion stellt sich nun die Frage, ob sie eine mögliche zweite Instanz abwarten sollen. Die Steimels müssten dann auf Miete verzichten. Barion hat schon eine weitere Betreuungskraft eingestellt. Vor Gericht äußerte Bea Steimel daher eine Idee: Wie, wenn sie die Wohnung direkt an Claudia Barion vermieten oder an die Villa Mamaya verkaufen würde? Dann wäre das Thema der gewerblichen Vermietung vom Tisch.

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