VerbraucherzentraleDreiste Abzocke bei Teppichreinigung

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Thorsten Hägeler erzählt Monika Jenke die Geschichte einer betrogenen alten Frau - die Verbraucherzentrale schaltete den Anwalt ein. (Bild: Kreikebaum)

Thorsten Hägeler erzählt Monika Jenke die Geschichte einer betrogenen alten Frau - die Verbraucherzentrale schaltete den Anwalt ein. (Bild: Kreikebaum)

Brühl – Prompt ist der Teppich eingerollt. Einige Wochen später kommt der Teppich zurück - 2200 Euro soll die alte Frau nun zahlen. Bei der Rückgabe wartet die Kripo auf den Händler.

Das Telefon klingelt, doch dafür ist jetzt keine Zeit. Kopfschüttelnd erzählt Thorsten Hägeler vom Haus Wetterstein in der Verbraucherzentrale an der Carl-Schurz-Straße von dem Fall. Von Trickdieben kann Hägeler ein Lied singen, auch mit gesetzlichen Vermögensverwaltern hätten die Senioren im Wetterstein gelegentlich Ärger. Doch so dreist wie der Teppichhändler hätten noch wenige gehandelt: Das Seniorenheim schaltete für seine Bewohnerin die Verbraucherzentrale ein, die einen Anwalt beauftragte. Monika Jenke, Leiterin der Brühler Zweigstelle, ist hart gesotten, was Lug und Betrug angeht - diese Geschichte ringt ihr ein energisches Kopfschütteln ab: „Wir können Menschen nur dringend raten, sich nicht auf Haustürgeschäfte einzulassen“, sagt sie.

Nicht so gute Karten

Da im Fall der alten Frau kein Preis für die Teppichreinigung vereinbart worden sei, müssten „marktübliche Preise“ gelten, so Jenke. Die Polizei habe von 300 bis 400 Euro gesprochen, erinnert sich Hägeler. „Es läuft wohl auf einen Vergleich hinaus. Das Geld für die Verbraucherzentrale (44 Euro - Anm. d. Red.) war auf jeden Fall gut angelegt.“

Nicht so gute Karten wie die alte Frau hat das Ehepaar, das wegen einer vermeintlich überteuerten Heizungspumpe vorspricht. „Im Baumarkt ist die Pumpe viel billiger als auf der Rechnung. Auch bei anderen Anbietern wäre die Pumpe viel günstiger.“ Das Argument ziehe wahrscheinlich nicht, sagt Jenke. Der Tatbestand des Wuchers könne erst geltend gemacht werden, wenn das Modell extrem überteuert angeboten worden sei. Als das Ehepaar erzählt, dass der Handwerker sie auch mit einem defekten Ventil alleingelassen habe (das dann ein Bekannter repariert habe), rät Jenke, aus dem bestehenden Wartungsvertrag auszusteigen. In puncto „Wucher“ wird sie einen Anwalt fragen und am nächsten Tag zurückrufen.

Ein älteres Ehepaar möchte die gesetzliche Krankenkasse wechseln. „Wir möchten eine Kasse, die den Zusatzbetrag nicht erhebt. Das sind fast 20 Euro, für uns ist das viel Geld“, sagt die Frau. „Die Krankenkassen bringen mich noch dazu, auszuwandern“, stöhnt ihr Mann. „Ich war mal in einem Abnehmprogramm drin, und die Kasse hat nichts dazubezahlt“, sagt die Frau. Monika Jenke rät, den Kassen-Vergleich der Stiftung Warentest, der auch im Internet veröffentlicht sei, genau zu studieren und dann zu entscheiden. „Wahlweise können sie sich bei den Verbraucherzentralen in Bonn und Köln speziell zu Versicherungen beraten lassen.“ Das Telefon gibt keine Ruhe.

Die monatlichen Handygebühren einer jungen Frau haben sich erhöht, obwohl im Vertrag nichts davon stand. „Die Firma kann nicht einseitig Preise erhöhen. Sie sollten sofort Widerspruch einlegen“, sagt Jenke. Ein zweites Problem der Frau: Ihr Handy funktioniert nicht, viermal habe sie es schon eingeschickt, stets sei es kaputt aus der Werkstatt zurückgekommen. „Da Sie zwei Jahre Gewährleistung haben, muss das Handy entweder ordnungsgemäß repariert werden, ansonsten haben sie Anspruch auf ein neues oder auf ihr Geld“, sagt Jenke. „Akzeptieren Sie keine Nachbesserungen mehr und reklamieren Sie mit Bezug auf die Verbraucherzentrale.“ Das Telefon klingelt weiter, für Jenke ist der Klingelton ein ständiger Begleiter, für den sie selten ein Ohr haben kann.

Um 11 Uhr kommt ein junger Mann mit Schulden. Die Bank hat sein Konto gesperrt, 2000 Euro sind offen, er zeigt einen Brief vom Anwalt der Bank: Die Frist für die Begleichung der Schulden endet heute. Der Mann bekommt Hartz IV und zahlt Unterhalt. „Zum Leben bleiben mir 150 Euro.“ Jenke sagt, er müsse sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfegutschein besorgen. Der Anwalt der Verbraucherzentrale werde bei der Bank um Fristaufschub bitten. „Es ärgert uns schon, dass viele Menschen in Deutschland kein Konto haben“, sagt Jenke. „Es gibt zwar eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, aber keinen Rechtsanspruch.“

Den Geschäftsmann, der sich mit einem Internetdienst plagt, muss Jenke mit dem Hinweis, dass der schlechte Ruf des Dienstes bekannt sei, abspeisen: Geschäftsleute berät die öffentlich finanzierte Zentrale nicht.

Die nächste Frau kommt wegen einer hohen Handyrechnung ihres Enkels, drei Verbraucher fühlen sich von Internetanbietern abgezockt, bei einem Privatfernsehen-Vertrag, bei dem es Streit um eine fristgerechte Kündigung gibt, kann Jenke vermitteln. Zwölf Menschen berät Jenke binnen drei Stunden - „Durchschnitt.“ Viel öfter hat im Hintergrund das Telefon geklingelt. „Das ist auch normal, leider haben wir das Erreichbarkeitsproblem noch nicht gelöst“, sagt Jenke. Wer einfach in der Verbraucherzentrale vorbeikommt, dem wird indes fast immer geholfen.

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