Früherer Klinikum-Chefarzt vor GerichtChirurg rettet Jürgen Ahlers' Ehre

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Jürgen Ahlers (Archivbild: Ralf Krieger)

Jürgen Ahlers (Archivbild: Ralf Krieger)

Köln/ Leverkusen – Wer die Vorgeschichte kennt, wurde überrascht: So klar, wie die Sache schien, nachdem unter anderem die Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein die Krankengeschichte von Ursula Monien beurteilt hatte, stellte sie sich am Mittwoch keineswegs dar. Hatte die Kommission noch einen „groben Behandlungsfehler“ bei der Knieoperation durch Professor Jürgen Ahlers erkannt, sah Stefan Hankemeier vor Gericht nirgends einen Grund zur Beanstandung. Der Oberarzt an der Medizinischen Hochschule Hannover widersprach damit freilich nicht nur dem Spruch der Gutachterkommission, sondern auch zwei weiteren Gutachtern von Professor Hans-Walter Staudte.

Geht es nach Hankemeier, darf sich Ahlers im Fall Monien voll rehabilitiert fühlen. Der ehemalige Chefarzt der Unfallchirurgie am Klinikum hatte der damals 46 Jahre alte Rheindorferin am 5. Oktober 2001 eine Knieprothese eingesetzt: Zunächst wurde laut Operationsbericht versehentlich das rechte Bein geöffnet, dann ging es links weiter. Einen Erfolg konnte die Patientin aber nicht erkennen. Sie fühlte sich dauernd unsicher; weitere Operationen folgten: in Opladen, Köln und schließlich Bergisch Gladbach. Trotzdem betrat Ursula Monien das Kölner Landgericht am Mittwoch an zwei Krücken - ein Dauerzustand, wie ihre Anwältin Maia Steinert darlegte.

Vernichtende Urteile

Frühere Gutachter hatten aus den späteren Operationen Rückschlüsse auf Ahlers' Arbeit gezogen und waren zu vernichtenden Urteilen gekommen: „Die festgestellten Operationsfehler sind in ihrer Gesamtheit als grober Behandlungsfehler zu beurteilen, weil sie aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich verständlich erscheinen und solche Fehler dem behandelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen dürfen“, heißt es in der Beurteilung von Professor Dietrich Schöllner, das dem „Leverkusener Anzeiger“ vorliegt.

Sein Kollege Hankemeier konnte das überhaupt nicht nachvollziehen. Die ihm vorgelegten Röntgenbilder, die Moniens Knie vor und nach der ersten Operation im Klinikum zeigen, gäben ihm keinerlei Anhaltspunkt, von einem Behandlungsfehler zu sprechen. Die von vorherigen Gutachtern festgestellte außergewöhnlich starke Neigung der von Ahlers eingesetzten Knieprothese vermochte Hankemeier nicht zu erkennen. Ebenso wenig schloss er sich dem Schöllner-Urteil an, nachdem Ahlers bei der Operation zu viel Knochenmasse vom Schienbeinkopf der Patientin entfernt habe: „Das sehe ich nicht so. Ich habe keinen Anhaltspunkt, dass die Prothese nicht korrekt saß.“

Angesichts dieser Aussagen ist zu erwarten, dass die 25. Zivilkammer ein anderes Urteil sprechen wird als zunächst zu erwarten war. Am 9. Januar will die Vorsitzende Richterin Karina Feix den Spruch verkünden.

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