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Autorennen am Auenweg in Köln-DeutzTödlicher Raser-Unfall erneut vor Gericht

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Raserunfall Auenweg

Ein Kreuz steht am 17.02.2016 am Auerweg am Straßenrand an der Unfallstelle eines tödlichen Unfalls bei einem illegalen Autorennen.

Köln – Der Tod einer Radfahrerin durch ein illegales Autorennen beschäftigt erneut das Kölner Landgericht. Am Mittwoch (6. Dezember) beginnt die Neuauflage eines Prozesses gegen zwei junge Männer, die das Landgericht im vergangenen Jahr zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil teilweise auf und monierte die Aussetzung der Strafen zur Bewährung. Nun kommen die beiden Männer möglicherweise doch noch ins Gefängnis.

Im April 2015 hatten die damals 21 und 22 Jahre alten Fahrer sich mit ihren getunten Autos in Köln-Deutz ein spontanes Rennen geliefert. Mit Tempo 95 schleuderte einer der Wagen aus der Kurve - und traf eine 19-Jährige, die auf dem Radweg unterwegs war. Erlaubt war an der Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Die Studentin starb an ihren schweren Verletzungen. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt, zumal es im Frühjahr 2015 mehrere schlimme Raser-Unfälle in Köln und anderswo gegeben hatte.

Das Kölner Landgericht verurteilte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Dies stieß in der Bevölkerung auf viel Kritik und Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein. Für fahrlässige Tötung sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.

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Die BGH-Richter hielten die Höhe der verhängten Strafen für angemessen, nicht jedoch die Aussetzung zur Bewährung. Das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich dies auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken könne, befanden die obersten Strafrichter. Außerdem sei unbeachtet geblieben, dass die beiden Männer vorsätzlich mehrere Verkehrsverstöße begangen und die Gefahrenlage durch ihren aggressiven Fahrstil bewusst herbeigeführt hätten.

Illegale Autorennen führen immer wieder zu schrecklichen Unfällen. Im Februar hatte ein Berliner Gericht in einem aufsehenerregenden Fall erstmals zwei Raser nach einem tödlichen Unfall zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im September machte der Bundesrat den Weg frei für härtere Strafen: Wird bei einem illegalen Rennen ein Mensch schwer verletzt oder getötet, drohen den Rasern nun bis zu zehn Jahre Haft. (dpa/lnw)

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