Dating-PortalKölner gab fremde Nacktfotos als eigene aus

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Auf seinem Profil der Dating-Webseite "Planet Romeo" hatte der Angeklagte seine Profilbilder gegen die eines Anderen ausgetauscht.

Köln – „Das war ein massiver Eingriff in die Privatsphäre“, sagte am Donnerstag der Amtsrichter zu den Taten, für die sich Bernd F. zu verantworten hatte. Doch weil einiges für ihn spreche, beließ es der Vorsitzende dabei, den 30-Jährigen zu verwarnen: Wenn er sich in den nächsten zwei Jahren nichts zuschulden kommen lasse, müsse er die festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht zahlen. Verurteilt wurde Bernd F. (Name geändert) wegen der „unerlaubten Verbreitung von Bildnissen“ und der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“.

Die Vorwürfe hatte er eingeräumt. Sie stehen im Zusammenhang damit, dass er Nutzer der Dating-Plattform „Planet Romeo“ (früher „Gay Romeo“) ist, des nach eigenen Angaben größten deutschsprachigen Kontaktportals für homo- und bisexuelle Männer. Dort war Bernd F. im Juni 2017 auf das Profil eines anderen Nutzers gestoßen, der Nacktbilder dazugestellt hatte. Sie gefielen ihm so gut, dass er mit drei freizügigen Fotos des attraktiven Sportstudenten einen sogenannten Fake-Account anlegte, also ein gefälschtes Konto in der Kontaktbörse.

„Er wollte so tun, als wäre er der andere“, sagte die Verteidigerin. Oder wie es die Staatsanwältin formulierte: „Er hat sich mit fremden Federn schmücken wollen.“

Außerdem war der 30-Jährige angeklagt, Nacktfotos des anderen Mannes verschickt zu haben. Eines davon hielt der Amtsrichter kurz hoch, um von Bernd F. bestätigt zu bekommen, dass es eines derjenigen sei, die er benutzt habe; für die Akten ist eine Stelle mit einem schwarzen Balken versehen worden. „Die Bilder sind sehr intim“, sagte der Vorsitzende, „man sieht auch das Geschlechtsteil. Da hört der Spaß auf.“

Fragliche Bilder gelöscht

„Ihm war das Unrecht nicht bewusst“, sagte die Verteidigerin. Die Anklage habe ihren Mandanten „sehr beeindruckt“, und er werde dergleichen nicht mehr tun. Bernd F. bekräftigte den guten Vorsatz. Und er bat darum, ihm sein Notebook und sein Smartphone zurückzugeben, die im vergangenen Jahr eingezogen worden waren: „Mir wurde alles abgenommen.“ Weil sich unter den darauf gespeicherten Daten auch solche befinden würden, die für seine Arbeit in der Unterhaltungsbranche wichtig seien, habe er „Auftritte absagen“ müssen. Der Rückgabe stehe nichts mehr im Wege, befand der Richter, denn offenbar habe der Angeklagte die fraglichen Nacktbilder – ebenso wie den Fake-Account – schon selber gelöscht.

Die Staatsanwältin führte als Strafmilderungsgrund an, Bernd F. habe mit der Verwendung der fremden Bilder nicht beabsichtigt, „jemanden bloßzustellen“. Die „kriminelle Energie“ sei deshalb „am unteren Rand“ zu verorten. Sie beantragte die „Verwarnung mit Strafvorbehalt“, zu der es dann auch kam. Die Verteidigerin beschränkte sich in ihrem Schlussvortrag darauf zu sagen: „Ich bedanke mich für den milden Antrag.“ Neben der Löschung der Fotos hielt der Richter Bernd F. zugute, er sei „einsichtig, geständig, nicht vorbestraft“ und habe sich persönlich bei dem anderen „Planet Romeo“-Nutzer entschuldigt.

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