Weil er die Wohnung nicht verließKölner Rentner soll seinen Bekannten erwürgt haben

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Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz und Dawit Stefanos im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Maximilian Klefenz (l.) und Dawit Stefanos im Kölner Landgericht

Zum Prozessauftakt im Kölner Landgericht schwieg der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor.

Ein Rentner aus Köln muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Der 69-Jährige soll seinen Bekannten erwürgt haben, nachdem dieser dessen Wohnung nicht habe verlassen wollen. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte auf Anraten seiner Verteidiger Maximilian Klefenz und Dawit Stefanos – die beiden Anwälte gehen offenbar von einer anderen Todesursache aus.

Kölner Anklage: Opfer habe Wohnung nicht verlassen wollen

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte das spätere Opfer im April dieses Jahres in seiner Wohnung in der Straße Unter Käster aufgenommen und bei Behördengängen und Einkäufen unterstützt. Am Tattag hatte der 38-Jährige unter Schmerzen gelitten, der Rettungsdienst wurde gerufen. Eine Notärztin stellte bei dem Mann eine Unterzuckerung fest und verabreichte Glukose.

„Der Geschädigte lehnte einen Krankenhausaufenthalt ab“, erklärte der Staatsanwalt, was das Rettungsteam akzeptiert hatte. Nachdem Ärztin und Sanitäter die Wohnung ohne den Bekannten verlassen hatten, soll Angeklagte sich aufgeregt haben. Der 38-Jährige habe sich rücklings auf den Boden gelegt und der Angeklagte habe an ihm gezerrt und vergeblich versucht ihn aufzurichten.

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69-jähriger Kölner soll Bekannten erwürgt haben

Laut Anklage wütend darüber, dass der Bekannte die Wohnung nicht verlassen wollte, soll der 69-Jährige dann auf diesen eingeschlagen haben, zunächst am linken Kopfbereich. Mit den Händen habe er dann dessen vordere Halspartie umgriffen. Das Opfer habe der Angeklagte „so lange gewürgt, bis er verstarb“, sagte der Staatsanwalt. Das sei vom Angeklagten auch so beabsichtigt gewesen.

Der mutmaßliche Täter hatte danach erneut den Notruf getätigt. Ein weiterer Notarzt stellte den Tod des 38-Jährigen fest und notierte eine ungeklärte Todesursache, nachdem er auch Hämatome erkannt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte danach eine Obduktion veranlasst, die Rechtsmediziner stellten eine Gewalteinwirkung als Todesursache fest. Der Beschuldigte kam in Untersuchungshaft.

Verteidiger zweifeln an Todesursache und fordern Arztberichte an

Die Verteidiger zweifeln ein Erwürgen an und beantragten im Verfahren, die behandelnden Ärzte des Verstorbenen als Zeugen zu laden. Aufschluss könnte auch ein in der Kneipe „Hühnerfranz“ aufgenommenes Video geben, das der Vorsitzende Richter erwähnt hat. Er habe dieses angefordert, aber noch nicht öffnen können. Die IT-Technik des Gerichts müsse noch ein Programm installieren.

Entlastend äußerte sich im Zeugenstand die Notärztin vom ersten Einsatz am Tattag. Der Angeklagte habe einen fürsorglichen Eindruck gemacht. Von einer Wut darüber, dass das Opfer nicht mit ins Krankenhaus habe gehen wollen, habe sie nichts verspürt. Im Gegenteil: „Er wollte ihm noch eine Limonade reichen und ein Brot schmieren“, so die Medizinerin. Der Prozess wird fortgesetzt.

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