Zum Prozessauftakt im Kölner Landgericht schwieg der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor.
Weil er die Wohnung nicht verließKölner Rentner soll seinen Bekannten erwürgt haben
Ein Rentner aus Köln muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Der 69-Jährige soll seinen Bekannten erwürgt haben, nachdem dieser dessen Wohnung nicht habe verlassen wollen. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte auf Anraten seiner Verteidiger Maximilian Klefenz und Dawit Stefanos – die beiden Anwälte gehen offenbar von einer anderen Todesursache aus.
Kölner Anklage: Opfer habe Wohnung nicht verlassen wollen
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte das spätere Opfer im April dieses Jahres in seiner Wohnung in der Straße Unter Käster aufgenommen und bei Behördengängen und Einkäufen unterstützt. Am Tattag hatte der 38-Jährige unter Schmerzen gelitten, der Rettungsdienst wurde gerufen. Eine Notärztin stellte bei dem Mann eine Unterzuckerung fest und verabreichte Glukose.
„Der Geschädigte lehnte einen Krankenhausaufenthalt ab“, erklärte der Staatsanwalt, was das Rettungsteam akzeptiert hatte. Nachdem Ärztin und Sanitäter die Wohnung ohne den Bekannten verlassen hatten, soll Angeklagte sich aufgeregt haben. Der 38-Jährige habe sich rücklings auf den Boden gelegt und der Angeklagte habe an ihm gezerrt und vergeblich versucht ihn aufzurichten.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Berufsbetreuerinnen berichten „Meine Klientin war Mitte 30 und lebte in der Familie wie eine Elfjährige“
- Wirbel im Kölner Kopfschuss-Prozess Gesuchter Mordverdächtiger meldet sich aus der Türkei
- Prozess Richter bringt den des Mordes Angeklagten von Rheindorf nicht zum Reden
- Prozess um Sozialbetrug in Leverkusen „Der Steuerzahler fühlt sich verarscht“
- Waren „Bandido“-Rocker involviert? Kölner Juwelier verfolgt Goldräuber – auf der A4 fallen Schüsse
- Sexueller Kindesmissbrauch Gutachter hält Leverkusener für schuldfähig und sieht Gefahr
- „Man muss beizeiten etwas tun“ Juristen erklären bei Kölner Themenabend Probleme des Erbens und Vererbens
69-jähriger Kölner soll Bekannten erwürgt haben
Laut Anklage wütend darüber, dass der Bekannte die Wohnung nicht verlassen wollte, soll der 69-Jährige dann auf diesen eingeschlagen haben, zunächst am linken Kopfbereich. Mit den Händen habe er dann dessen vordere Halspartie umgriffen. Das Opfer habe der Angeklagte „so lange gewürgt, bis er verstarb“, sagte der Staatsanwalt. Das sei vom Angeklagten auch so beabsichtigt gewesen.
Der mutmaßliche Täter hatte danach erneut den Notruf getätigt. Ein weiterer Notarzt stellte den Tod des 38-Jährigen fest und notierte eine ungeklärte Todesursache, nachdem er auch Hämatome erkannt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte danach eine Obduktion veranlasst, die Rechtsmediziner stellten eine Gewalteinwirkung als Todesursache fest. Der Beschuldigte kam in Untersuchungshaft.
Verteidiger zweifeln an Todesursache und fordern Arztberichte an
Die Verteidiger zweifeln ein Erwürgen an und beantragten im Verfahren, die behandelnden Ärzte des Verstorbenen als Zeugen zu laden. Aufschluss könnte auch ein in der Kneipe „Hühnerfranz“ aufgenommenes Video geben, das der Vorsitzende Richter erwähnt hat. Er habe dieses angefordert, aber noch nicht öffnen können. Die IT-Technik des Gerichts müsse noch ein Programm installieren.
Entlastend äußerte sich im Zeugenstand die Notärztin vom ersten Einsatz am Tattag. Der Angeklagte habe einen fürsorglichen Eindruck gemacht. Von einer Wut darüber, dass das Opfer nicht mit ins Krankenhaus habe gehen wollen, habe sie nichts verspürt. Im Gegenteil: „Er wollte ihm noch eine Limonade reichen und ein Brot schmieren“, so die Medizinerin. Der Prozess wird fortgesetzt.