Welterbestätte in Köln-DeutzLVR-Mitarbeiter dürfen weiter auf Bodendenkmal parken

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Der Parkplatz neben dem ehemaligen Kloster St. Heribert in Deutz, dahinter das Lanxess-Hochhaus

Der Parkplatz neben dem ehemaligen Kloster St. Heribert in Deutz

In der Diskussion um einen umstrittenen LVR-Parkplatz auf Bodendenkmälern in Deutz ist es zu einer Einigung gekommen.

Auf dem Parkplatz des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) neben dem ehemaligen Kloster St. Heribert in Deutz sollen Informationstafeln aufgestellt werden, die auf die Bodendenkmäler unter der Fläche hinweisen. Außerdem soll der Belag des Parkplatzes in Abstimmung mit der Denkmalpflege aufgearbeitet werden. Die LVR-Mitarbeiter können hier auch zukünftig parken – was nicht unumstritten war.

Kölner Bodendenkmäler auf 400 Quadratmetern

Die Bodendenkmäler auf einer Fläche von etwa 400 Quadratmetern stammen sowohl aus der Römerzeit, aber auch aus dem Mittelalter sowie der Neuzeit werden Zeugnisse vermutet. Seit 2021 gehört das hier ehemals gelegene spätrömische Kastell Divitia zur Unesco-Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches – Der Niedergermanische Limes“. Eine Ausgrabung der Bodendenkmäler ist nicht geplant – da seien sich das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und das in Köln für die Bodendenkmäler zuständige Römisch-Germanische Museum einig, heißt es in einer Pressemitteilung.

Auf die Aufstellung der Info-Tafeln haben sich laut der Pressemitteilung der LVR, die Bezirksvertretung, die Denkmalpflege der Stadt Köln, Ratsmitglieder und der Verein Historischer Park verständigt. „Das Landeshaus des LVR befindet sich im Bereich des Niedergermanischen Limes. Daher ist es uns hier besonders wichtig, die Bodenschätze für alle Interessierten sichtbar zu machen“, sagt LVR-Direktorin Ulrike Lubek. Bezirksbürgermeister Andreas Hupke sagte: „Dadurch wird die Attraktivität dieses einmaligen Weltkulturerbes gesteigert.“

Kölner Bezirksbürgermeister beklagte „katastrophalen Zustand“

Vorausgegangen war ein offener Brief des Bezirksbürgermeisters, in dem er das Parken auf dem Bodendenkmal heftig kritisiert hatte und forderte, dass dieser „völlig inakzeptable und katastrophale Zustand“ beendet werden solle. In anschließenden Gesprächen hatte der LVR betont, die Parkplätze seien notwendig. Die zeitweise Nutzung beeinträchtige die Bodendenkmäler nicht.

Die länderübergreifende Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches – Niedergermanischer Limes“ umfasst entlang des Rheins in den Niederlanden und in Deutschland insgesamt 44 Fundplätze von Katwijk an der Nordsee (Niederlande) bis Remagen in Rheinland-Pfalz, darunter 24 in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich dabei um Roms früheste lineare Grenze.

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