Vergewaltigung im KarnevalZwei von drei Männern kommen in Köln mit Geldstrafe davon

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Der Angeklagte muss für ein Jahr und zwei Monaten ins Gefängnis

Köln – Im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung im Karneval 2020 hat das Landgericht am Mittwoch das Verfahren gegen zwei der drei Angeklagten, die damals zum Feiern nach Köln gekommen waren, jeweils gegen eine Geldauflage eingestellt. Einer von ihnen, ein 31-jähriger Mann, lernte im Februar jenes Jahres in einem Lokal eine 21 Jahre alte Frau kennen und hatte anschließend im Hotel einvernehmlichen Sex mit ihr.

Anschließend soll er Fotos von der stark betrunkenen, nackt auf dem Bett schlafenden Frau an eine Whatsapp-Gruppe geschickt haben, zu der die beiden anderen Männer gehört haben sollen. Der Anklage zufolge ließen sie sich davon in das Hotelzimmer locken. Einer von ihnen, 35 Jahre alt, habe die benommene Frau vergewaltigt, während der andere, ein 42-jähriger Arzt, ein Handyvideo von der Tat gedreht und mit der Whatsapp-Gruppe geteilt habe.

Schmerzensgeld für Verfahrenseinstellung

Die 13. Große Strafkammer geht nach bisheriger Beweisaufnahme davon aus, dass sich der gegen den 31-Jährigen erhobene Vorwurf der Anstiftung zur Vergewaltigung nicht aufrechterhalten lässt. Für die Verfahrenseinstellung muss er 1500 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen.

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Im Fall des Arztes hält das Gericht weder den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung noch den der Verletzung des Persönlichkeitsrechts für ausreichend gestützt. Als Auflage setzte es die Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld fest. Nachdem die beiden Männer den Sitzungssaal verlassen hatten, wurde die Verhandlung gegen den verbliebenen Angeklagten fortgesetzt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagte die Frau aus.  

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