Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland noch vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.
Umstrittener BeschlussKabinett bringt Cannabis-Legalisierung auf den Weg
Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland kann kommen. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss nach dpa-Informationen am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber nicht zustimmungspflichtig. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Ministerium bis zum Jahresende.
CDU und Verbände aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen kritisieren das Gesetz
Die Pläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.
Alles zum Thema Karl Lauterbach
- Konzert in Köln Apache 207 – Kapitalismus ist geil, wenn der Lack glänzt
- Ein Wegweiser von Diagnose zu Klinik Hält der Klinik-Atlas, was Lauterbach verspricht?
- „Diese Krankenhausreform ist völlig unausgewogen“ Union verlangt von Lauterbach Zugehen auf Länder bei Klinikreform
- NRW-Minister Laumann kritisiert Krankenhausreform „Uns vorzuwerfen, wir seien an Qualität nicht interessiert, ist Unsinn“
- Problem, Kosten und Zeitplan Das steckt hinter der geplanten Krankenhaus-Reform von Karl Lauterbach
- #LiegendDemo in zwölf Städten 150 Menschen liegen auf dem Kölner Heumarkt – für mehr Sichtbarkeit von ME/CFS
- 17-jähriger Kölner schwer erkrankt Ed hat keine Energie mehr. Nicht zum Spielen, nicht zum Reden, nicht zum Denken
Bereits vor der Verabschiedung hatte es erneute Kritik aus der Union und von Verbänden aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen gegeben. Sie warnen vor Gesundheitsgefahren für junge Menschen und vor Mehrbelastungen für Ermittler und Gerichte.
Die Bundesregierung verteidigt das Vorhaben mit dem Argument, dass damit der Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität eingedämmt und Gesundheitsgefahren durch mögliche giftige Beimischungen reduziert werden könnten. Außerdem habe trotz des bisherigen Verbots der Konsum zugenommen. (dpa)