Neue EinkommensgrenzeWer ab April 2024 kein Elterngeld mehr bekommt und wer vielleicht doch noch

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Eine Familie aus Papier ausgeschnitten liegt auf Geldscheinen.

Beim Elterngeld ändert sich einiges für Familien.

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt. Was das für Eltern bedeutet und wie sie den Zuschuss trotzdem erhalten könnten. 

Eltern mit besonders hohen Einkommen haben ab April 2024 keinen Anspruch auf Elterngeld mehr. Den Zuschuss gibt es für Paare und Alleinerziehende künftig nur noch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 200.000 Euro liegt. Bislang lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Im Jahr 2025 soll die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende sinken. Das Gesetzgebungsverfahren dazu läuft aktuell noch. 

Bis Ende März 2024 ändert sich zunächst nichts: Das Elterngeld kann bis dahin mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von bis zu 300.000 Euro bezogen werden. Die neuen Regeln gelten für alle Geburten ab April 2024. Wer Elterngeld für ein Kind beantragt, das vorher geboren wurde, wird nach altem Recht behandelt. Die Berechnung der Summe ist im Detail kompliziert. Als Faustregel lässt sich aber sagen, dass das Basiselterngeld von Angestellten 65 Prozent vom durchschnittlichen Nettolohn der zwölf Kalendermonate vor der Geburt beträgt. 

Elterngeld konnten früher auch Millionäre beantragen

Als das Elterngeld 2007 eingeführt wurde, konnten auch Millionäre einen Antrag auf die staatliche Familienförderung erhalten. Einkommensbeschränkungen gab es damals nicht. 2011 wurde erstmals eine Höchstgrenze von 500.000 Euro für Paare festgelegt, die seit 2021 bei 300.000 Euro liegt. 

Die Zeitschrift „Finanztest“ hat in ihrer aktuellen Ausgabe (1/2024) aufgelistet, wer von den Änderungen betroffen ist und wie Paare mit einem Einkommen jenseits der 200.000 Euro vielleicht doch noch Elterngeld bekommen können. 

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)

Wichtig zu wissen: Maßgeblich für die Grenze ist nicht das Jahresbruttoeinkommen, sondern das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE), das im Steuerbescheid aufgeführt ist. Es ergibt sich bei Angestellten aus der Summe ihrer Einkünfte abzüglich Werbungskosten, sonstiger Aufwendungen und Freibeträgen. Wollen Eltern für ein Kind Elterngeld beantragen, das im April 2024 geboren wird, entscheidet der Steuerbescheid für das Jahr 2023, ob sie anspruchsberechtigt sind oder nicht, erklärt Finanztest. 

Weist der Steuerbescheid ein gemeinsam zu versteuerndes Einkommen von mehr als 200.000 Euro aus, kann sich das Elternpaar den Antrag sparen. Liegt der Steuerbescheid für 2023 noch nicht vor, kann das Elterngeld trotzdem schon mit dem jüngsten verfügbaren Steuerbescheid beantragt werden. Es sollte dann eine Prognose abgegeben werden, ob die Einkommensgrenze überschritten wird, schreibt Finanztest weiter. Den Zuschuss gibt es dann unter Vorbehalt und der Steuerbescheid aus 2023 muss nachgereicht werden. Im schlimmsten Fall muss Geld zurückgezahlt werden. 

Nur noch ein gemeinsamer Monat Elterngeld

Eine weitere geplante Änderung betrifft Paare, die im ersten Babyjahr parallel das Basiselterngeld beantragen, auf das Eltern 14 Monate lang Anspruch haben. Ein Elternteil erhält die Förderung für maximal zwölf Monate, zwei Monate gibt es dazu, wenn auch der Partner oder die Partnerin im Job kürzertritt, um das Baby zu betreuen. Bisher war es meist so, dass die Mutter zwölf und der Vater zwei Monate Elterngeld erhielten.

Diesen gleichzeitigen Bezug plant die Regierung aus familienpolitischen Gründen zu beschränken. Ab April 2024 sollen Vater und Mutter im ersten Babyjahr nur noch einen Monat gemeinsam Basiselterngeld erhalten können. Ausnahmen gelten bei Mehrlingsgeburten und Frühchen. Als Grund wird genannt, dass die gemeinsame freie Zeit oft für einen Familienurlaub genutzt worden sei. Künftig bekommt das Paar nur noch Geld für den zweiten Monat, wenn der Vater wenigstens einen Monat allein das Elterngeld bezieht. Die Bundesregierung will damit Väter motivieren, sich allein um die Babys zu kümmern. 

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