Strenge RegelnDarf ich mir Sachen vom Sperrmüll mitnehmen?

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Die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen verlangen, dass Sperrmüll detailliert angemeldet wird – deswegen darf man nicht einfach was dazustellen.

Die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen verlangen, dass Sperrmüll detailliert angemeldet wird – deswegen darf man nicht einfach was dazustellen.

Gebrauchte Möbel, ausgedientes Kinderspielzeug, alte Teppiche oder Bücher: Sperrmüll-Jäger stöbern gerne in alten Sachen und nehmen sich das ein oder andere Stück mit. Aber nicht in allen Städten und Kommunen ist das auch erlaubt. Wie ist die Regelung zum Beispiel in Köln? „Die Mitnahme wird normalerweise geduldet“, beruhigt Heribert Büth, Sprecher des Ordnungsamtes. Was aber nicht geht: „Den Sperrmüll auseinander zu rupfen – das ist unzulässiges Verteilen von Müll. In solchen Fällen müssen wir einschreiten.“

Außerdem sei es verboten, eigenen „Schrott“ daneben zu stellen und damit die Zusammensetzung des Sperrmülls zu verändern. Wer dabei ertappt wird, muss ein Bußgeld zahlen.

Wohin mit dem Sperrmüll?

Die AWB bieten verschiedene Möglichkeiten zur Abholung von Müll vor der Haustür. Infos dazu stehen im Wertstoff-Kalender, Termine können telefonisch unter 0221/9222222 oder online gebucht werden.

Sperrmüll holt die AWB ab – maximal drei Kubikmeter kostenlos.

Grünschnitt bis zu einem Kubikmeter kann bei den Recycling-Höfen der AWB abgegeben werden. In Frühjahr und Herbst zudem werden bis zu drei Kubikmeter kostenfrei abgeholt.

Elektrogeräte nehmen die AWB-Wertstoff-Center kostenlos an oder holen sie nach Terminvereinbarung ab.

50 bis 150 Euro Bußgeld werden fällig, wenn ein sperriger Gegenstand, etwa ein Stuhl oder ein Koffer, illegal abgelegt wird; 100 bis 410 Euro für mehrere Gegenstände. 410 bis 1530 Euro kostet es, wenn Sperrmüll ohne Termin an die Straße gestellt wird.

Wilde Müllablagerungen können gemeldet werden unter Telefon 0221/9222222 oder per Mail. (kb)

Früher wurde der Sperrmüll an festen Tagen abgeholt, doch heute funktioniert das System in Köln anders: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWG) bieten einen Abfuhrservice an. Zu einem vereinbarten Termin werden bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll oder eine entsprechende Menge großer Elektrogeräte oder drei Kubikmeter Grünschnitt abgeholt. Ähnlich funktioniert das System in Düsseldorf, in Bonn wird Sperrmüll hingegen flächendeckend viermal pro Jahr abgeholt, und eine Anmeldung ist nicht dafür erforderlich.

Wichtig: Je nach Kommune gibt es in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Regelungen, wann der Sperrmüll rausgestellt werden muss beziehungsweise darf. In Köln zum Beispiel darf der Sperrmüll erst zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens am Abholtag auf die Straße gestellt werden. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, riskiert ein Bußgeld wegen illegaler Abfallentsorgung. Alternativ kann man den sperrigen Abfall aber auch selbst ins Wertstoff-Center Ossendorf oder Gremberghoven bringen.

Was, wenn ich Dinge verschenken will?

Es ist gut gemeint: Immer häufiger werden in der Stadt Second-Hand-Gegenstände mit „zu verschenken“-Aufkleber versehen und einfach auf die Straße gestellt. Aber Vorsicht: Sachen an die Straße zu stellen ist nur erlaubt, wenn man Sperrmüll angemeldet hat. Andernfalls ist es eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.

Rechtlich auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie gebrauchte Sachen mit einem „zu verschenken“-Aufkleber auf das eigene Grundstück stellen, zum Beispiel in die Garageneinfahrt, in den Vorgarten oder an den Türeingang.

„Auf dem Privatgelände ist das erlaubt“, bestätigt Heribert Büth vom Ordnungsamt Köln. Er empfiehlt aber, gut erhaltene alte Möbel und andere Gebrauchsgegenstände lieber über die kostenlose AWB-Tauschbörse anzubieten oder sie via Ebay loszuwerden. Auch die Stadt Bonn bietet einen Tausch- und Verschenkemarkt an.

Bei dieser Vielzahl an Möglichkeiten verwundert es, dass trotzdem so viele Kölner ihren Müll illegal entsorgen – und damit ein saftiges Bußgeld riskieren. Wer in der Stadt „wilden Müll“ entdeckt, kann diesen bei der AWB melden (siehe Infokasten).

Mieter müssen Wohnung geräumt übergeben

Wer beim Auszug Sperrmüll in der Wohnung oder in anderen Räumen des Hauses hinterlässt, kann übrigens schadenersatzpflichtig werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Mieter ist nämlich dazu verpflichtet, die Wohnung zum Ende der Mietzeit geräumt zu übergeben.

Ersetzen muss er aber in der Regel nur die Kosten für die Beseitigung des zurückgelassenen Sperrmülls – und er muss keine Nutzungsentschädigung für eine nicht rechtzeitige Rückgabe der Wohnung zahlen. Denn selbst wenn sich noch Müll in der Wohnung befindet, gilt diese als zurückgegeben. Das hat das Kammergericht in Berlin entschieden (Az.: 8 U 212/14).

Anders sieht es aus, wenn die Sperrmüllmenge so groß ist, dass der Vermieter einzelne Räume nicht vernünftig betreten kann. Dann liegt eine unzulässige Teilräumung vor. Das gleiche gilt, wenn der Mieter Sachen in der Wohnung oder den dazugehörigen Räumen hinterlässt, die er behalten möchte. Für eine über den Mietzeitraum hinausgehende Nutzung der Wohnung als Lager muss der Mieter eine Entschädigung zahlen. (gs, mit dpa-Material)

Ist Sperrmüll mitnehmen erlaubt?

Herrenlos oder nicht

Rechtlich gesehen könnte es sich bei Sperrmüll eigentlich um herrenlose Sachen handeln. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch wird eine Sache herrenlos, wenn der Eigentümer den Besitz daran aufgibt. Er muss die Absicht haben, auf das Eigentum zu verzichten. Stellt jemand z. B. Möbel an die Straße, gibt er den Besitz auf und macht deutlich, dass er sie entsorgen möchte. Nehmen Sie nun die Möbel in Besitz, werden Sie Eigentümer. Allerdings darf niemand einfach Dinge aus Mülltonnen von anderen Leuten oder Firmen nehmen. Das ist verboten. Auch von bereitgestellten Sachen für Sammelaktionen besser die Finger lassen.

Ordnungsgeld droht

Aber: Viele Abfallsatzungen sehen vor, dass Sperrmüll in das Eigentum des Entsorgers übergeht, sobald er an die Straße gestellt wird. Die Sachen sind dann bereits nicht mehr herrenlos. Demnach wäre es also Diebstahl oder Unterschlagung, Sperrmüll mitzunehmen. Und es kann ein Ordnungsgeld drohen. Viele Gemeinden verbieten es, Sperrmüll zu durchwühlen und mitzunehmen – allerdings wird eine illegale Mitnahme selten verfolgt. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob Sie Sperrmüll mitnehmen dürfen. Oder fragen Sie direkt den, der den Sperrmüll rausgestellt hat.

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