ElternfragenSo läuft das Verfahren im Kreis Euskirchen für die Anmeldung an Grundschulen

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Eine Lehrerin malt das ABC an eine Tafel.

Die Anmeldungen für die Grundschulen im Kreis Euskirchen sind verschickt. worden.

Welche Kriterien spielen für die Anmeldungen bei Grundschulen eine Rolle? Schulleiter räumen mit Mythen und Fehlinformationen auf.

Werden Grundschulklassen nach Einkommen der Eltern zusammengestellt? Warum sollten Eltern schließlich sonst auf dem Anmeldeformular ihr Gehalt angeben? Muss man bei der Schulanmeldung möglichst schnell sein, weil das Kind sonst keinen Platz auf der Wunschschule bekommt? Ist die Schuleingangsuntersuchung ein Spießrutenlauf für Kind und Eltern? Rund um den Übergang von der Kita zur Grundschule halten sich hartnäckig einige Mythen.

Auch der schnelle, sichere Weg zur Schule spielt eine wichtige Rolle

„Die Klasseneinteilung nimmt die Schulleitung auf der Grundlage schulspezifischer und pädagogischer Kriterien vor“, sagt Bärbel König, Schulamtsdirektorin beim Kreis Euskirchen.

Dabei gehe es beispielsweise um die Ausgewogenheit zwischen Mädchen und Jungen, der Zugehörigkeit der Kindergärten, eine Ausgewogenheit im Hinblick auf die individuellen Förderbedarfe der Kinder, die mithilfe der Schuleingangsdiagnostik, der Zusammenarbeit mit den Kindergärten und der schulärztlichen Untersuchung erstellt werde, so König: „Und der Schulweg sowie der Ort, in dem das i-Dötzchen wohnt, spielen eine große Rolle.“ Dabei gehe es um den direkten, sicheren Schulweg, so die Schulchefin.

Euskirchen: Das Gehalt der Eltern spielt keine Rolle bei der Bildung von Klassen

Auch die Konfession spielt keine Rolle – zumindest bei katholischen oder evangelischen Grundschulen wie der Franziskusschule in Euskirchen oder der Grundschule in Kirchheim. „Es kann sein, dass wir katholische Schüler aus Flamersheim nehmen und nicht getaufte Kinder aus Kirchheim, die gegenüber der Schule wohnen, ablehnen müssen“, sagt Sigrid Kücken, die die Schule mit der Verbundschule in Stotzheim leitet.

Genau wie alle anderen kontaktierten Grundschulleiter sagt auch Kücken, dass es keine Einteilung nach Elterngehalt gebe. Das sei vom Schulgesetz her gar nicht möglich und widerspreche jeglicher Ethik. Dass in Euskirchen bei der Anmeldung für die Grundschule nach dem Gehalt gefragt werde, habe etwas mit dem OGS-Beitrag zu tun. Wer keine OGS für sein Kind buche, komme gar nicht erst in die Situation, sein Gehalt anzugeben. Der Beitrag staffelt sich – genauso wie die Kita-Gebühren – nach dem Einkommen.

Ein Kind aber später in die Schule zu schicken, geht nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen
Torsten Wanasek, Schulleiter

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind, sind jetzt schulpflichtig. Die Eltern werden automatisch von den Kommunen angeschrieben. Wenn ein Kind beispielsweise am 24. Oktober 2018 geboren ist und die Kita bestätigt, dass es schon schulreif ist, können Eltern einen schriftlichen Antrag bei der gewünschten Schule auf vorzeitige Einschulung stellen.

„Ein Kind aber später in die Schule zu schicken, geht nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen“, erklärt Torsten Wanasek, Leiter der Hermann-Josef-Schule in Euskirchen: „Nach dem Schulgesetz können diese Gründe im Zuge der Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt festgestellt werden. Oder aber die Eltern legen entsprechende Belege von Fachärzten vor.“

Kein „Windhundprinzip“ bei Schulanmeldung im Kreis Euskirchen

Wenn die Schulärztin sage, dass das Kind schulfähig ist, und die Fachärzte behaupteten das Gegenteil, lieg die Entscheidung bei der Schulleitung. „Solche Entscheidungen fallen aber immer in Rücksprache mit der Kita, weil die Erzieherinnen die Kinder viel häufiger sehen als wir“, so Wanasek.

Bei der Schulanmeldung gelte nicht das „Windhundprinzip“. Es zähle nicht, wer sein Kind zuerst anmelde. „Bis zum 15. November haben alle Eltern Zeit, ihr Kind bei einer Grundschule anzumelden“, so Wanasek: „Erstmal kommen alle in denselben Topf. Es ist total uninteressant, ob das Kind am 1. Oktober oder am 15. November angemeldet wird.“ Zumal ja Familien auch erst nach dem 15. November mit schulpflichtigen Kindern in den Kreis ziehen können. Auch diese benötigen dann einen Platz an einer Grundschule.

Und eine Anmeldung sei keine verbindliche Zusage. Auf welche Schule das Kind letztlich geht, entscheidet sich laut Wanasek erst im kommenden Jahr. Wahrscheinlich erhalten die Eltern per Briefpost nach den Osterferien die Zu- und Absagen. Der Termin wird kreisweit abgestimmt. Was Eltern im Kreis Euskirchen jedoch unabhängig von der Schulbestätigung zu unterschiedlichen Zeiten im Briefkasten haben können, ist die Bestätigung der OGS. Die wird nämlich vom OGS-Träger verschickt, und nicht vom Schulträger.

Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb von einem Monat bei der Schule schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch muss dann geprüft werden. „Das kommt ab und an vor, ist aber seltener geworden“, so Wanasek. In Euskirchen stehen oft mehrere Schulen auf dem Anmeldebogen. Anmelden darf man sich nur bei einer. Es darf aber ein Zweitwunsch angegeben werden.

Das müssen Eltern für die Schulanmeldung mitbringen

Ist es ein Nachteil, wenn man das tut, weil man so signalisiert, dass man man kein Problem damit hat, wenn das Kind nicht auf die Wunschschule kommt? „Nein“, sagt eine Schulleiterin. Es spiele überhaupt keine Rolle, ob ein Zweitwunsch angegeben werde oder nicht, weil zunächst einmal alle anderen Kriterien geprüft würden, versichert sie.

Nach Angaben der Schulleitungen im Kreis gibt es Dinge, die zur Anmeldung mitgebracht werden müssen: das Kind, das ausgefüllte Anmeldeformular, der Impfpass zum Nachweis der Masernschutzimpfung und die Geburtsurkunde.

Im Schulspiel werden Vorschulkinder unter die Lupe genommen

In einem Schulspiel wird das Vorschulkind etwas genauer unter die Lupe genommen. „Wohlwissend, dass es eine kleine Prüfungssituation ist und bis zur Einschulung noch viele Monate vergehen“, so Wanasek. Bei dem Schulspiel müssen Kinder etwa malen. Oder sie sollen Karten mit einer Bildfolge, die durcheinander ist, neu ordnen. Sie müssen diese aber nicht nur ordnen, sondern auch eine Geschichte dazu erzählen. Noch ist das ein individueller Prozess der Schule. Das Schulministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einer Vereinheitlichung fürs Schuljahr 2024/25.


Für die Kinder ist besser, wenn sie später untersucht werden

„Die Schuleingangsuntersuchung ist ein Teil von vielen auf die Vorbereitung für die Schule“, sagt Schulärztin Dr. Khan Ly Wenschkewitz. Nicht zu verwechseln sei die etwa eineinhalbstündige Untersuchung beim Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen mit der sogenannten U9-Untersuchung beim Kinderarzt.

„Der Kinderarzt schaut nur auf die gesundheitliche Entwicklung des Kindes. Bei der Schuleingangsuntersuchung erfassen wir durch ein wissenschaftliches Verfahren, welche Kinder besonderen Förderbedarf benötigen“, sagt die Expertin. Dieses Verfahren sei recht umfangreich.

Natürlich werde auch ein Hör- und Sehtest im Kreishaus gemacht, aber es gehe eben um mehr als das.

Bei der Schuleingangsuntersuchung erfassen wir durch ein wissenschaftliches Verfahren, welche Kinder besonderen Förderbedarf benötigen.
Dr. Khan Ly Wenschkewitz, Schulärztin

Mitbringen müssen die Eltern zur Schuleingangsuntersuchung die Fragebögen des Kreises, das U-Heft (ab U1), den Impfpass oder einen Nachweis über die Masernschutzimpfungen, falls vorhanden die Brille und medizinische und ärztliche Befunde.

Zur Schuleingangsuntersuchung wird nach Angaben von Khan Ly Wenschkewitz noch schriftlich eingeladen. Man arbeite an einem digitalisierten Prozess. Noch sei man aber nicht so weit. „Wir arbeiten anhand der Schullisten. Je nach Anmeldezeiten der Schulen kommen dann die Einladungen. Aber erst, wenn wir die Namen von den jeweiligen Schulen erhalten haben“, sagt die Ärztin. (tom)

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