Gesetzliche RegelungWann und wo es an Ostern frische Brötchen gibt

Lesezeit 2 Minuten
Wo gibt's zu Ostern frische Brötchen? Das ist per Gesetz geregelt.

Wo gibt's zu Ostern frische Brötchen? Das ist per Gesetz geregelt.

Köln – Frische Brötchen an den Feiertagen – in Nordrhein-Westfalen ist das gesetzlich streng geregelt, wer wann geöffnet haben darf. Grundsätzlich gilt: An Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag bleiben die Geschäfte geschlossen. An Ostersonntag dürfen in Bäckereien für fünf Stunden lang Brötchen und andere Backwaren verkauft werden.

Im Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) § 5 Abs. 4 heißt es: „Es dürfen die Geschäfte öffnen, deren Kernsortiment aus Waren wie Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren bestehen. Allerdings dürfen dann auch wirklich nur diese Waren verkauft werden.“

Am Ostermontag haben die Bäckereien geschlossen

Anders sieht es am Ostermontag aus. Dann dürfen in NRW keine frischen Brötchen und kein frisches Brot verkauft werden. Wer dennoch frische Brötchen haben möchte, bekommt sie Ostermontag lediglich an Tankstellen, am Kiosk, am Bahnhof oder am Flughafen.

Nicht in jedem Bundesland sind die Regeln gleich: Wer über Ostern Urlaub macht und beispielsweise in Niedersachsen seine Ferien verbringt, kann auch am Ostermontag Glück haben. Denn in Niedersachsen dürfen die Bäcker drei Stunden an Ostersonntag und Ostermontag öffnen.

Eine weitere Oster-Sonderregelung

Bäckereien, die über eine Gaststättenkonzession verfügen, dürfen an den Feiertagen geöffnet haben und im Haus verkaufen.

Ein Außer-Haus-Verkauf ist nur für „zubereitete Speisen“ zulässig. Also normale Brötchen zum Mitnehmen bekommt man trotzdem nicht. Um sich den Ärger mit den Kunden zu ersparen, wird von dieser Sonderregelung nur selten Gebrauch gemacht. (red)

KStA abonnieren