Verschollen im GrundbuchBehörden-Hickhack um alte Scheune in Selbach

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Als Jürgen Hasenack Haus und Grundstück vor 40 Jahren kaufte, war die Scheune schon da.

Als Jürgen Hasenack Haus und Grundstück vor 40 Jahren kaufte, war die Scheune schon da.

Kürten – Man sollte meinen, Selbach sei das bergische Idyll schlechthin. Die sich in die Landschaft schmiegenden Häuser stehen meist seit Generationen. Jeder kennt jeden, hier ist die Welt noch in Ordnung. Jürgen Hasenack würde das nur bedingt unterschreiben.

Knall auf Fall ist er in eine Auseinandersetzung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis gekommen. Es geht hauptsächlich um eine rund 150 Jahre alte Scheune im bergischen Fachwerkstil. Sie stand schon auf ihrem Platz, als Hasenack das Grundstück vor 40 Jahren kaufte. Als Eventscheune, als Ort für Kunstveranstaltungen ist sie in Kürten bekannt, ab und an stellen hier Kunstschaffende aus. Hasenack hat auch mal eine Aktion mit 600 Besuchern auf die Beine gestellt. „Da war was los“, sagt er. Mehr noch als im Restaurant Hähnchen Ewald, das in Sichtweite liegt. Doch auf einmal ist die Sache mit der Scheune ein Problem. Sie ist nicht eingezeichnet in alten Akten, irgendwer hat es vergessen vor Dutzenden von Jahrzehnten. „Warum ist mir nicht bekannt“, sagt Hasenack. Nicht eingezeichnet im Grundbuch heißt aber auch: Die Scheune ist nicht genehmigt. „Wir haben eine baurechtliche Prüfung vorgenommen“, erklärt die Sprecherin der Kreisverwaltung, Katharina Krause. Das sei ein normaler Vorgang. Für Hasenack hat dies Folgen.

Auch Holzschuppen und Holzlager gerieten ins Visier der Kreisbeamten. Sie sind illegal und müssen vermutlich abgerissen werden.

Auch Holzschuppen und Holzlager gerieten ins Visier der Kreisbeamten. Sie sind illegal und müssen vermutlich abgerissen werden.

Wenigstens darf die Scheune bleiben, so sieht es jetzt aus. Hasenack, sein Anwalt Carsten Schwettmann und die Kreisverwaltung haben sich intensiv ausgetauscht. Ergebnis: Eine Duldung soll kommen. Hasenack, 78 Jahre alt und ehemals Kameramann beim Westdeutschen Rundfunk, muss das Gebäude nicht abreißen. Und späterhin würde die Duldung auch auf einen neuen Eigentümer übergehen. „Aber viel Schriftkram ist dafür erforderlich gewesen“, sagt Hasenack und deutet auf einen dicken Aktenordner. Auch der Anwalt müsse schließlich bezahlt werden. Dass auf einmal Unruhe in sein beschauliches Pensionärsleben gekommen ist, kann der Kürtener nur schwer nachvollziehen.

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Viele weitere Nebenkriegsschauplätze

Vor einiger Zeit hatte Hasenack Haus und Grundstück verkaufen wollen. „Das ist mir alles zu groß geworden im Alter“, beschreibt er den Anlass. Ein Käufer kam und zeigte Interesse. Pro forma wandte dieser sich an den Kreis und fragte nach wegen der Genehmigungen, auch zum Ausbau der Scheune als Wohnraum. Beim Kreis fand sich nichts – und das brachte den Stein ins Rollen. Hasenack bekam einen Brief vom Kreis, und bald darauf standen die Experten der Bauverwaltung bei ihm vor der Tür. Nicht nur die Scheune fiel ihnen auf. Für eine Lagerfläche für Holz, für einen kleinen Holzschuppen und einen Carport mit Abstellraum gab es ebenfalls keine Genehmigungen – dies alles weitere Nebenkriegsschauplätze. Die Kreissprecherin sieht den Vorgang auf einem einvernehmlichen Wege, der Carport könne mit Baugenehmigung nachträglich genehmigt werden, für das Holzlager sei eine Abräumfrist von drei Jahren im Gespräch. Damit der Eigentümer das dort gestapelte Holz auch noch im Winter zum Verfeuern nutzen könne. Auch für den Holzschuppen könne es eine angemessene Frist geben, bis zu der der Eigentümer das Teil entfernen müsse. Hasenack ist überrascht über den Einsatz, mit dem die Verwaltung die Sache verfolgt. Entschieden ist noch nichts, Eigentümer, Anwalt und Kreis sind aber in engem Dialog. Auf Krawall ist Hasenack auch nicht gebürstet. Er wundert sich nur, dass die Verwaltung plötzlich einer 150 Jahre alten Scheune nachspürt. Gestört habe sich noch nie jemand an der Scheune.

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Die Kreissprecherin verweist auf die baurechtliche Prüfung, zu der die Verwaltung verpflichtet sei. Gemeinsam mit dem Eigentümer werde alles getan, um die Situation zu befrieden. Hasenack profitiere von der neu eingeführten Stichtagsregelung. Nach dem erbitterten Zwist um das Häuschen von Christa Liedtke in Kürten-Breibach können Objekt, die vor 1960 entstanden, als geduldet in den Akten geführt werden. Das ist auch in Selbach das Ziel.

Allerdings bleibt mehr als ein Wermutstropfen für Jürgen Hasenack. „Die Käufer sind natürlich abgesprungen.“ Viele Termine und Gespräche hätten an seinen Nerven gezerrt „Und alles wegen einer 150 Jahre alten Scheune“, erklärt er.

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