Seniorin in Bonn getötetAnklage fordert lebenslange Haft für den Enkel

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Der Eingang des Landgerichtes in Bonn

Der Eingang des Landgerichtes in Bonn

Bonn – Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für einen 35-Jährigen, der seine 86-jährige Oma im Vorgarten ihres Hauses in Bonn getötet haben soll. Bei der Tat seien zwei Mordmerkmale verwirklicht: Heimtücke sowie Verdeckung einer Straftat, argumentierte die Anklage am Donnerstag am Landgericht Bonn.

Deshalb forderte der Staatsanwalt auch, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung zu verhängen. Der Verteidiger des 35-Jährigen plädierte auf Totschlag, forderte aber kein konkretes Strafmaß.

Bonn: Enkel erwürgt Oma im Vorgarten

Laut Anklage hatte der Enkel das Haus seiner 86-jährigen Großmutter nach Geld und Wertgegenständen durchsucht und ausgeräumt. Als die Oma am späten Abend des 12. September 2020 heimkehrte, soll der Enkel sie auf dem Weg zur Haustür abgefangen, sie unvermittelt angegriffen und noch im Vorgarten erwürgt haben.

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Für die mitangeklagte 33-jährige Freundin des Hauptangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft acht Monate auf Bewährung, weil sie die Straftat nicht angezeigt habe. Die Verteidigung hält die Frau für unschuldig.

Das Urteil wird für kommenden Dienstag erwartet. (dpa)

In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass die Staatsanwaltschaft Bonn von drei Mordmerkmalen ausgeht. Die Deutsche Presse-Agentur hat das korrigiert. Es sind zwei Mordmerkmale. 

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