ProzessNächtliche Schüsse in Eitorf – Gericht verurteilt 37-jährigen Waffennarr erneut

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Schusswaffe

Täuschend echt sehen Schreckschusswaffen aus, wer sie ohne Erlaubnis trägt, macht sich strafbar, wie jetzt zum wiederholten Mal ein Eitorfer. (Symbolbild)

Schon als junger Mann geriet ein Waffennarr ins Visier der Behörden. Nach nächtlichen Schüssen wurde der Eitorfer wieder verurteilt.

Als in Eitorf in einer Nacht im April 2023 Schüsse zu hören waren, riefen Nachbarn die Polizei. Die Fahnder holten den mutmaßlichen Urheber bei seinen Eltern aus dem Bett. Im Zimmer stand sein Rucksack mit Kleidung und einer Schreckschusspistole.

Der 37-Jährige, der die erforderliche Erlaubnis für das Führen einer Waffe nicht vorweisen konnte, landete vor dem Siegburger Amtsgericht.  Der Angeklagte beteuerte, nichts von dem Inhalt des Rucksacks gewusst zu haben. Er habe ihn nach einem Streit mit seiner Schwester aus dem Keller geholt und ein paar Sachen gepackt.

Das ist eine Paintballwaffe
Angeklagter aus Eitorf vor dem Siegburger Amtsgericht

Die Pistole hätte sich zu diesem Zeitpunkt schätzungsweise schon seit Monaten im Rucksack befunden. „Das ist eine Paintball-Waffe“, sagte der 37-Jährige, bei dem Freizeitsport im Freien werden die Gegner mit Farbpatronen beschossen. 

Die Polizistin im Zeugenstand, die den Eitorfer mit zwei Kollegen geweckt hatte, erinnerte sich indes daran, dass der Angeklagte sich in dieser Situation kooperativ verhalten und den Besitz der Pistole, die einer scharfen Schusswaffe täuschend ähnlich sieht, zugegeben habe.

Der Kreis untersagte dem Eitorfer schon 2009 den Umgang mit Waffen und Munition

Die Richterin wertete die Schilderung des Waffennarrs in der Hauptverhandlung als „Schutzbehauptung“. Dieser verfüge weder über Waffenschein noch über eine Waffenbesitzkarte, dürfe daher noch nicht einmal eine Schreckschusswaffe bei sich tragen. 

Schon in jungen Jahren galt er offenbar als nicht zuverlässig, geriet 2009 ins Visier der Behörden. Der Rhein-Sieg-Kreis untersagte dem damals 22-Jährigen den Umgang mit Waffen und Munition, das ist in dem Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten vermerkt. 2011 wurde er erstmals wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.

Danach verhängte der Kreis auch ein offizielles Verbot für die Ausbildung Jugendlicher. 2018 verstieß der Eitorfer erneut gegen das Waffengesetz, erhielt eine Geldstrafe von 1400 Euro. In der Zwischenzeit wurde er auch wegen illegalem Betäubungsmittelbesitz, wegen Trunkenheitsfahrt, Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht verurteilt.   

Da die letzte Straftat mehr als fünf Jahre her und der Angeklagte geständig sei, bleibe es bei einer Geldstrafe von 1600 Euro (80 Tagessätze à 20 Euro). Berücksichtigt wurde bei der Tagessatzhöhe neben seinem Gesellengehalt auch die Unterhaltspflicht für seine Tochter. Auf den eindringlichen Rat der Richterin hin, künftig die Finger von Verbotenem zu lassen, nickte der Mann. Er akzeptierte das Urteil.   

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