Tote weggeschafftProzess um Leiche im Kofferraum in Königswinter endet mit Überraschung

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Ein Auto steht am Straßenrand.

In diesem Auto wurde die Leiche der Frau gefunden.

Die 19-Jährige gab zu, dabei geholfen zu haben, die Leiche wegzuschaffen. Trotz Verurteilung bleibt sie in Freiheit und erhält eine Entschädigung. 

Mit einer Überraschung endete am Dienstag vor dem Bonner Landgericht der zweite Prozess um den Fall der „Leiche im Kofferraum“: Eine Jugendstrafkammer hat die heute 19-jährige Angeklagte zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt. Da sie bereits acht Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, gilt der Arrest als verbüßt. Für die übrigen sieben Monate U-Haft wird sie entschädigt. Im ersten Verfahren war die Frau mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren belangt worden.

Der Fall hatte zur Jahreswende 2020 in Königswinter für Aufsehen gesorgt. Im Kofferraum eines von der Polizei sichergestellten herrenlosen Pkw wurde die Leiche einer Frau gefunden. Die Mordkommission kam den Hintergründen schnell auf die Spur: Die seit zwölf Jahren schwer kranke 44-Jährige war am zweiten Weihnachtstag 2020 in ihrer Wohnung in Königswinter getötet worden, weil sie nicht erlauben wollte, dass die damals 15-jährige Freundin ihrer Tochter (22) in ihrem Haus übernachtete.

Tochter des Opfers wurde 2021 zu drei Jahren Haft verurteilt

Daraufhin soll es zum Streit gekommen sein, bei dem die Mutter mit einem Kissen erstickt worden sein soll. Zwei Tage nach der Tötung wurde nach den Ermittlungen der Polizei ein gleichaltriger Freund der 15-Jährigen gebeten, bei der Beseitigung der Leiche zu helfen.

Die Tote wurde in den Kofferraum ihres Renault-Kleinwagens gelegt, um sie am Rhein bei Bad Honnef verschwinden zu lassen. Da der junge Mann keine Fahrpraxis hatte, fuhr er das Auto gegen eine Hauswand; wenige Meter weiter ließ er es ohne Kennzeichen stehen. Der Pkw wurde zu einer Werkstatt geschleppt, wo eine Woche später der grausige Fund gemacht wurde.

Im ersten Prozess vor dem Bonner Landgericht wurden im September 2021 die Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt und die Freundin - ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Totschlags - zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Auch der mitangeklagte 15-Jährige erhielt eine zweijährige Jugendstrafe, die gleichfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen die Freundin auf, so dass eine andere Kammer des Landgerichts sich erneut mit dem Fall befassen musste. Die beiden anderen Urteile sind rechtskräftig.

Tochter der Toten soll ihre frühere Freundin erneut belastet haben

Auch das zweite Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie Gerichtssprecherin Gerlind Keller am Dienstag auf Anfrage mitteilte, wurde die Angeklagte zu einem vierwöchigen Dauerarrest verurteilt.  Sie habe im Prozess gestanden, dass sie aus Verbundenheit zu ihrer Freundin nur dabei geholfen habe, die Leiche wegzuschaffen. Bei der Tötung habe sie indes nicht mitgewirkt. Sie habe dabei zugeschaut, sei „wie gelähmt im Türrahmen stehen geblieben und habe nichts getan“.

Die Tochter der Toten soll ihre frühere Freundin erneut belastet haben. Diese Aussage war der einzige Beweis, den die Richter für eine mögliche Täterschaft der 19-Jährigen hatten, doch er habe ihnen nicht ausgereicht, um sie – im Zweifel für die Angeklagte -  wegen Totschlags zu verurteilen, sondern nur wegen versuchter Strafvereitelung.

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