NeuregelungSankt Augustin prüft frühere Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber

Lesezeit 2 Minuten
In einem weißen Gebäude sind geflüchteten Menschen in Sankt Augustin untergebracht, im Behördendeutsch heißt sie Zentrale Unterbringung für Flüchtlinge oder abgekürzt ZUE.

Eine Einrichtung des Landes NRW für die zentrale Unterbringung von Flüchtlingen befindet sich auch in Sankt Augustin.

Seit Februar darf schon während des Asylverfahrens gearbeitet werden – wenn auch nur in geringem Umfang.

Zur sinnvollen Integration von Menschen in unsere Gesellschaft gehört für Wolfgang Köhler von der Fraktion „Aufbruch!“ im Rat der Sankt Augustin auch, dass sie Möglichkeiten bekommen, Wege ins Arbeitsleben zu finden. Er hat den Eindruck, dass viele Menschen aus sogenannten Sammelunterkünften dies gerne tun würden. Nun hat er eine Lösung entdeckt. Seit der Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist dies seit Februar 2024 möglich. In Sankt Augustin befindet sich auch die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes.

„Bis zu diesem Termin durften Asylbewerber während der Laufzeit ihres Asylverfahrens nicht arbeiten“, so Köhler. Diese „zum Glück nun abgeschaffte Regelung“ wurde vielfach kritisiert, zumal sie den Eindruck erzeugte, die Asylbewerber würden nur die „bequeme soziale Hängematte“ in Deutschland ausnutzen. „Seit Februar 2024 könnten sie in geringem Umfang zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden oder ihnen kann solche Arbeit zumindest angeboten werden“, berichtet er. Die Tätigkeit solle nicht mehr als vier Stunden pro Tag betragen und mit einem Taschengeld von maximal 80 Cent pro Stunde vergütet werden.

Asylbewerber könnten in Sankt Augustin bei Aufräumaktionen mithelfen

Im Gesetz sei festgelegt, dass dies auf gemeinnützige Tätigkeiten beschränkt sei, damit dem örtlichen Handwerk beziehungsweise Gewerbe keine Konkurrenz beschert würde. Köhler kann sich gut vorstellen, dass Asylbewerber zum Beispiel mit „Menschen spazieren gehen, die vielleicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einfach Begleitung wünschen.“  Doch es gebe auch andere Tätigkeiten. Bei Aufräumaktionen in der Stadt sei oft jede Hand gefragt. „Wenn man nachdenkt, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten“, so Köhler. 

Seine Fraktion hat unter Bezugnahme auf die Gesetzesänderung den Bürgermeister gefragt, ob die Verwaltung die Möglichkeit der Nutzung der neuen Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Erwägung gezogen hat. „Ich bin gespannt auf die Antwort der Verwaltung“, so Köhler. Er geht nicht davon aus, dass dafür „Riesensummen“ im Etat eingeplant werden müssten. Ungeklärt sei auch die Frage, ob die Zuständigkeit und die Anordnungsbefugnis für solche gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylbewerbern bei der Kommune oder ausschließlich beim Kreis liege. „Das alles muss geklärt werden“, betont Köhler, der sicher ist, dass viele Menschen aus den Unterkünften dankbar sind, „wenn sie etwas für unsere Gesellschaft tun können.“

Stadt-Pressesprecher Benedikt Bungarten dazu: „Wir prüfen die Anfrage von Wolfgang Köhler zurzeit. Insbesondere muss geklärt werden, wer dafür zuständig ist.“ 

KStA abonnieren