Anwälte in Konflikt mit dem Gesetz

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Juristen fielen der Polizei durch Trunkenheit am Steuer und beleidigende Worte auf.

Der eine torkelte den Polizeibeamten lallend entgegen, der andere hatte seine Wortwahl für die Regelung von Alltagsproblemen offenbar nicht im Griff. Vor dem Amtsgericht wechselten zwei Rechtsanwälte vorübergehend die Rollen - aus Strafverteidigern wurden Angeklagte.

Trunkenheit am Steuer warf die Anklage einem 57-jährigen Juristen vor. Er war vor einigen Wochen im Parkhaus des Justizzentrums mit einer Alkoholfahne angetroffen worden, als ihm Polizeibeamte einen Durchsuchungsbefehl wegen verbotenen Waffenbesitzes präsentieren wollten. Wegen dieses Waffen-Delikts war der Advokat bereits Anfang des Jahres zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die alkoholisierte Autofahrt mit immerhin 1,9 Promille wurde für den Juristen jetzt noch teurer. „Sie als Organ der Rechtspflege müssten eigentlich die Gesetze kennen“, rüffelte Verkehrsrichter Karl-Heinz Kochan das Vorgehen des Anwalts und verhängte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage setzte der Richter 10 000 Euro Geldbuße fest. Darüber hinaus erhielt der Jurist eine Führerscheinsperre von zwei Jahren. „Das ist sicher kein mildes Urteil“, räumte Kochan ein. Er wertete die mangelnde Einsicht des Anwalts als „besonders strafschärfend“.

Der zweite Fall betraf einen 49-jährigen Juristen. Er hatte es im vergangenen Jahr offensichtlich besonders eilig mit dem Aufbruch aus seiner Kanzlei und fand seine Garage zugeparkt. In dem betreffenden Auto saß ein Mann, den der Anwalt mit einer unflätigen Äußerung („Du hast wohl den A..... offen“) dazu bewegen wollte, das Auto wegzufahren. Was der Jurist nicht ahnen konnte: Er sprach mit einem Zivilfahnder, der einen verdeckten Ermittlungsauftrag hatte. Diesen Grund für das Parken vor der Garage hatte der Fahnder dem Juristen auch zu erklären versucht, stieß aber auf taube Ohren. Der Anwalt wiederholte sein Ansinnen mit noch drastischeren Worten und handelte sich deshalb eine Anzeige wegen Beleidigung ein. „Das war eine herabwürdigende Äußerung“, befand der Amtsrichter. Er hielt 500 Euro Geldbuße für angemessen, verzichtete allerdings auf eine Verurteilung und stellte das Verfahren gegen die Zahlung der Geldauflage ein.

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