Urteil des OVG Berlin-BrandenburgGericht verpflichtet Regierung zu zusätzlichen Klima-Maßnahmen

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Aktivisten mit Masken von Wirtschaftsminister Habeck (l-r), Bauministerin Geywitz, Bundeskanzler Scholz und Verkehrsminister Wissing protestierten  vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin.

Aktivisten mit Masken von Wirtschaftsminister Habeck (l-r), Bauministerin Geywitz, Bundeskanzler Scholz und Verkehrsminister Wissing protestierten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. (Archivbild)

Das sogenannte Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 vor. 

Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu drücken. Das entschied das Gericht am Donnerstag nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND. Es ließ eine Revision zu.

Haben die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt?

Die Verbände waren vor Gericht gezogen, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren überschritten wurde.

Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe in Paragraf 8, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung. (dpa)

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