Klage zurückgezogenDer Weg für das Feriendorf in Freilingen ist frei

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Das Bild vom Oktober 2022 zeigt eine Gruppe Menschen vor dem Blankenheimer Rathaus. Damals haben sie ihr Bürgerbegehren angemeldet.

Im Oktober 2022 hatte die Initiative das Bürgerbegehren im Rathaus angemeldet. Mit dem Zurückziehen ihrer Klage gegen die Nicht-Zulassung ist das Verfahren beendet.

Die Bürgerinitiative hat die Klage gegen die Nicht-Zulassung des Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen.

Ein Waldgebiet oberhalb des Freilinger Sees plant ein Investor der Gemeinde Blankenheim abzukaufen und dort ein kleines Feriendorf mit 20 sogenannten Tiny Houses zu bauen. Nachdem das gegen den Beschluss des Gemeinderats zum Verkauf der Fläche initiierte Bürgerbegehren nun vom Tisch ist, sind die Investoren ein Stück näher an der Realisierung des Plans. Eine rund 16.000 Quadratmeter große Fläche kann nun an den Investor verkauft werden.

Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen vom Montag, nachdem die Initiatoren des Bürgerbegehrens ihre Klage zurückgezogen hatten. Diese hatten sie eingereicht, nachdem der Rat ihr Begehren für nicht zulässig erklärt hatte. Noch am Nachmittag nach dieser Einigung vor dem Verwaltungsgericht Aachen hatte Bürgermeisterin Jennifer Meuren den Investor, die Neugrad Immobilien GmbH, über die jetzt von der Verwaltung weiterverfolgten Verkaufspläne für den Bau der Tiny Houses informiert.

1528 Blankenheimer hatten das Bürgerbegehren unterzeichnet

1528 gültige Unterschriften des Bürgerbegehrens sind damit hinfällig. Doch warum? Da folgte das Gericht offenbar ähnlichen Argumenten wie die zuvor von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwaltskanzlei: Einige der Begründungen im Text des Bürgerbegehrens seien unzulässig, da sie wertend seien und sich einer Beweisführung entzögen, also letztlich subjektiv seien.

So wurde etwa die Aussage kritisiert, mit dem Neubau der Häuser werde durch den erwartbaren An- und Abreiseverkehr der Gäste unzumutbarer Mehrverkehr durch Freilingen ausgelöst. Auch dass mit den Tiny Houses im Wald dessen Funktion als Wasserspeicher gefährdet sowie die touristische Belastungsgrenze des Freilinger Sees erreicht sei, wurde nicht akzeptiert.

Initiatoren sehen keine Option, weitere rechtliche Schritte zu gehen

Entscheidender für die Bürgerinitiative war die Konsequenz dieser Argumentation des Vorsitzenden Richters. Nach Ansicht von Prozessbeobachtern habe der Richter signalisiert, im Falle einer Entscheidung über die Klage eine Revision abzulehnen.

„Auf die Frage, ob die Gemeinde bezüglich des Verkaufs (des Geländes) eine eventuelle Entscheidung bei einer Revision vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster abwarten würde, wurde mit Nein geantwortet“, so die Initiatoren der Klage in einer Pressemitteilung. Damit sei die Option entfallen, weitere rechtliche Schritte zu gehen.

Bürgermeisterin Jennifer Meuren teilt Befürchtungen zur Versiegelung nicht

Die Bürgerinitiative zog daraufhin ihre Klage zurück, die Rechtsanwaltskosten bleiben bei den Parteien, die Initiative muss zudem die Verfahrenskosten tragen.

Ihre Sprecher kritisieren nun, dass die Argumente ihres Rechtsanwaltes nicht gehört worden seien, obwohl die Argumente „sehr treffend und schlüssig“ gewesen seien. Man habe aber vor allem den Eindruck gehabt, dass das Gericht sich bereits im Vorfeld darauf festgelegt habe, „das Instrument des Bürgerbegehrens nicht zu stärken“.

Blankenheims Bürgermeisterin Jennifer Meuren verwies in einer Stellungnahme darauf, dass sie die Befürchtungen einer großflächigen Versiegelung der zum Verkauf stehenden Fläche für das Tiny-Houses-Projekt nicht teile. Das sehe das Konzept des Investors ja gerade nicht vor, das auf sanften Tourismus setze. Theoretisch seien auf der rund 16.000 Quadratmeter großen Fläche, die die Neugrad GmbH kaufen will, sogar bis zu 200 Häuser möglich.

Allerdings hat sich der Investor zugleich das Vorkaufsrecht für Teilflächen von weiteren rund 50.000 Quadratmetern Land in unmittelbarer Nähe gesichert.

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