EnergiewendeStadt Schleiden stellt knapp 100 Hektar für neue Solarparks zur Verfügung

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Zu sehen ist eine Luftaufnahme des Sun-Park Herhahn.

Neben dem Sun-Park in Herhahn sollen im Schleidener Stadtgebiet weitere Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen.

Ein externes Fachbüro hat das Schleidener Stadtgebiet untersucht und gut 100 Hektar in die Kategorie „sehr gut“ eingestuft.

„Wir haben schon viele Anfragen von potenziellen Investoren. Deshalb muss der Prozess jetzt in geordnete Bahnen gelenkt werden“, sagte Bürgermeister Ingo Pfennings. Der Schleidener Stadtrat hat nun ein Standortkonzept beschlossen, in dem festgelegt ist, auf welchen Flächen große Photovoltaikanlagen installiert werden können. Demnach können auf gut 100 Hektar im Schleidener Höhengebiet neue Solarparks entstehen.

Die Landesregierung hatte im August 2022 eine Verordnung erlassen, die eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) nutzt. Damit wurde die Möglichkeit eröffnet, Photovoltaik-Freiflächenanlagen in NRW auch auf Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ zu errichten. „Das würde fast alle Bereiche betreffen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sind“, erklärte der Bürgermeister im Rat. Das sei auch im Landesentwicklungsplan, der Anfang 2024 rechtskräftig werden solle, so berücksichtigt worden.

Vielzahl an Anfragen von Investoren und Eigentümern

„Die Stadt Schleiden ist bereits seit Jahren ein großer Erzeuger von regenerativen Energien. Daher macht es Sinn, neben dem Sun-Park in Herhahn auch weitere Flächen für Photovoltaikanlagen zu entwickeln“, betonte Pfennings. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und einer daraus resultierenden Vielzahl an Anfragen von Investoren und Eigentümern an die Stadt sei ein kommunales Standortkonzept ein wichtiges Instrument, um die Prozesse zu steuern.

„Mit einer Festsetzung auf zunächst einmal maximal drei Prozent der landwirtschaftlichen Fläche stellen wir sicher, dass sich die Umnutzung von Agrarflächen in einem gewissen Rahmen hält, zumal über jedes Projekt im Rahmen der Einleitung des Bauleitverfahrens einzeln entschieden wird“, betonte der Verwaltungschef. Trotzdem sei er verärgert über die gesetzlichen Vorgaben: „Immer wieder wird die kommunale Selbstverwaltung proklamiert. Dann werden aber Regelungen beschlossen, gegen die sich die Kommunen kaum wehren können.“

„Massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung"

Von politischen Akteuren in den Ballungszentren höre er immer wieder, dass sich die Städte keine großen Sorgen über die Energieversorgung machen müssten, so lange es im ländlichen Raum noch ausreichend Flächen für die Ausweisung von Solarparks oder Windkraftanlagen gebe: „Die gesetzlichen Vorgaben sind nichts anderes als ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Wir sind als ländlicher Raum sicher nicht zwangsweise der Energielieferant für die Ballungszentren.“

Um Einfluss auf Ansiedlungen zu haben, hatte die Verwaltung eine Gesamtbetrachtung des Stadtgebietes zur Ausweisung von Gebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an ein externes Fachbüro vergeben. Die Arbeitsgruppe Dorfentwicklung wurde einbezogen, da sich die Potenzialflächen nicht auf die Tallage, sondern auf umliegende Flächen der Höhenorte beschränken.

Mehrstufiges Bewertungsverfahren für potenzielle Flächen

„Mit dem Konzept übernimmt die Stadt einerseits einen Beitrag zur Förderung von regenerativen Energien und andererseits eine aktiv lenkende Rolle mit nachvollziehbaren, fachlichen Kriterien, um möglichst konfliktarme und gemeinwohl- und naturverträgliche Standorte auszumachen“, betonte der Erste Beigeordnete, Marcel Wolter.

Die Fachfirma hatte in dem Konzept in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren die potenziellen Flächen in sehr gut, gut und mäßig geeignet eingeteilt. Herausgekommen ist laut Verwaltung eine Einteilung in 103 Hektar mit sehr guter, 12,7 Hektar mit guter und 72,1 Hektar mit mittelmäßiger Eignung. Die Planung soll nun für Potenzialflächen mit sehr guter Eignung vorangetrieben werden.

„Mögliche Investoren und Grundstückseigentümer müssen ein schlüssiges Konzept vorlegen“, sagte Wolter. Im Idealfall werde ein inhaltliches und flächendeckendes Konzept mit einer Mindestgröße von 7,5 Hektar eingereicht. „Weitere Kriterien sind, inwieweit die Stadt bei der Projektumsetzung finanziell beteiligt wird, zum Beispiel mit einem Anteil an der Betreibergesellschaft, und wie die Bürger unserer Stadt von den Anlagen profitieren.“

Denkbar sei die Abgabe eines Pachtanteils zugunsten der Bürgerstiftung Schleiden. „Vorbild für ein solches Konstrukt könnte der Bürgerwindpark Schleiden sein“, so Wolter. Erfülle das Konzept alle Voraussetzungen, entscheide der Stadtrat über jede Anlage im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens.

Dabei muss noch das Problem der Netzeinspeisung gelöst werden. Laut Gutachter hat die e-regio als zuständiger Netzbetreiber mitgeteilt, dass das Netz schon jetzt in der Region bedingt durch Windkraftanlagen und PV-Anlagen an seine Kapazitätsgrenzen stoße. Aktuell gebe es rund 80 Anfragen für eine weitere Netzeinspeisung, die über das bestehende Netz nicht oder nicht vollständig erfüllt werden könnten. Deshalb sei derzeit eine Prognose zur Lage eines Netzanschlusspunktes und somit auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit eines Netzanschlusses nicht möglich.

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