Laptop beschlagnahmtProzess in Euskirchen um Jugendporno-Dateien endet mit Freispruch

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Das Gebäude des Amtsgerichts in Euskirchen, im Vordergrund Sträucher und Bäume.

Im Euskirchener Amtsgericht war ein Monteur angeklagt. Die Vorwürfe gegen ihn waren aber nicht zu beweisen, sodass er freigesprochen wurde.

In einem Prozess in Euskirchen ging es um jugendpornografische Bilder. Dem 32 Jahre alten Angeklagten waren die Vorwürfe aber nicht nachzuweisen.   

Ein 32-Jähriger aus dem Euskirchener Stadtgebiet ist am Amtsgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden, jugendpornografische Dateien besessen zu haben. Amtsrichter Felix Marienfeld folgte mit seinem Urteil einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Heinrich Schmitz hatte ebenfalls auf Freispruch plädiert. 

In Verdacht geraten war der Monteur David M. (Name geändert) nach einer Hausdurchsuchung im August 2021 bei seinem Bruder, bei dem er damals vorübergehend wohnte. Die Polizei stellte eine Reihe von Speichermedien des Bruders sicher – und auch einen Laptop, der David M. gehörte.    

Der angeklagte Euskirchener sagte, er habe die Bilder gar nicht wahrgenommen

Computerspezialisten der Polizei fanden heraus, dass auf dem Gerät einmal pornografische Inhalte abgespeichert worden waren. Darunter befanden sich sechs Bilder, die in der Zwischenzeit gelöscht worden waren, von den Fachleuten jedoch wiederhergestellt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft stufte die sechs Dateien als jugendpornografisch ein.  

Der Angeklagte erklärte, er habe keine Kenntnis von den Aufnahmen gehabt. Er habe sie auf dem Gerät gar nicht wahrgenommen. Den Laptop habe ihm im Mai 2021 seine Schwester überlassen, die ihn wiederum zuvor von ihrem ehemaligen Freund übernommen habe.

Für den Euskirchener Richter war das Alter der Personen entscheidend

Die Einlassung, er habe von den Dateien nichts gewusst, sei nicht zu widerlegen, räumte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft ein. Sie war kurzfristig für eine Kollegin eingesprungen, kannte den Fall deshalb im Vorfeld nicht und musste sich im Gerichtssaal erst einmal mit der Ermittlungsakte vertraut machen. 

Für Richter Marienfeld waren die Personen entscheidend, die –  zum Teil mit eindeutig erwachsenen Menschen – auf den pornografischen Bildern zu sehen waren. Während die Staatsanwaltschaft sie als jugendlich eingestuft hatte – nur deshalb kam es zu der Anklage –, sah der Vorsitzende die Dinge anders. Der Beweis, dass sie Jugendliche seien, sei nicht zu führen, sagte er: „Anhand der Bilder lässt sich nicht beurteilen, ob sie unter oder über 18 Jahre alt sind.“   

Die Anklagevertreterin schloss sich dem an: „Der Tatvorwurf lässt sich mit der Sicherheit, die für eine Verurteilung notwendig ist, nicht nachweisen.“ So endete der Prozess nach kaum 20 Minuten. Auf die Rückgabe des beschlagnahmten Laptops verzichtete der Angeklagte.  

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