Tempo 30Kommunalpolitik Rösrath will über Tempovorgaben auf Hauptstraßen sprechen

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Über verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Hauptverkehrsadern in Rösrath, etwa auf der Hauptstraße in der Stadtmitte, soll die Kommunalpolitik sprechen.

Über verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Hauptverkehrsadern in Rösrath, etwa auf der Hauptstraße in der Stadtmitte, soll die Kommunalpolitik sprechen.

Bisher fühlte sich die Stadt für Maßnahmen wie Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nicht zuständig. Jetzt sieht sie wohl Handlungsmöglichkeiten.

Ein neues Stadium hat die Diskussion über verkehrsbeschränkende Maßnahmen, insbesondere Tempo-Vorgaben, in Rösrath erreicht. Bisher hat sich die Stadtverwaltung auf den Standpunkt gestellt, sie sei für Maßnahmen wie Tempo 30 auf den Hauptverkehrsstraßen nicht zuständig, weil diese Landesstraßen seien. Inzwischen sieht die Stadt aber offenbar Handlungsmöglichkeiten für sich: Sie will daher über verkehrsbeschränkende Maßnahmen im Zukunftsausschuss sprechen – als Teil einer „nachhaltigen städtischen Entwicklungsstrategie“.

Zunächst soll der Planungsausschuss das Thema an den Zukunftsausschuss verweisen, in ihrem Beschlussvorschlag dazu weist die Verwaltung ausdrücklich auf die mit dem Verkehr verbundenen Probleme für Gesundheit, Einzelhandel und Leben in den Ortszentren hin. So seien zum Beispiel Plätze wie der Sülztalplatz „in ihrer Verwendung, gerade aufgrund des fließenden Verkehrs, beeinträchtigt“, heißt es dort. Nach einer grundsätzlichen Diskussion über verkehrsbeschränkende Maßnahmen im Zukunftsausschuss sollen über die dort entwickelten „konkreten Maßnahmen“ dann wieder die jeweils zuständigen Ausschüsse wie der Planungsausschuss beraten.

Verwaltung reagiert auf Initiativen aus der Kommunalpolitik

Dass die Stadt nun offenbar ihre Zuständigkeit sieht, geht auf Initiativen aus der Kommunalpolitik zurück. Zuletzt hat der Bauausschuss im Februar darüber diskutiert – im Zusammenhang mit einem zu aktualisierenden Lärmaktionsplan. Dort verwies Bernd Hirschfeld (ZLR) auf eine Auskunft der Bezirksregierung auf eine Anfrage von ihm: Danach seien Städte für verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Landesstraßen auf ihrem Gebiet durchaus zuständig, müssten allerdings vor jeder Entscheidung die Polizei und die Straßenbaulastbehörde – bei Landesstraßen ist das der Landesbetrieb Straßen NRW – hören.

Diese Stellungnahme stieß im Ausschuss auf großes Interesse. Die Fraktion ZLR verwies auch auf die Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach-Schildgen, wo Tempo 30 auf einer Landesstraße aus Lärmschutz-Gründen eingeführt wurde. Daran könnte sich Rösrath orientieren.

Fraktion ZLR sieht Erfolg durch "Beharrlichkeit"

Inzwischen hat ZLR sich mit einer Aktion zu Tempo 30 auch an die Anwohnerschaft der Hauptstraßen gewandt und sie eingeladen, verkehrsbeschränkende Maßnahmen bei der Stadt zu beantragen. Laut ZLR haben sich daraufhin zahlreiche Betroffene mit Anträgen an die Stadt gewandt. Dass die Stadtverwaltung das Thema nun grundsätzlich angehen will, sieht ZLR-Fraktionschef Daniel Jaeckel als Erfolg der „Beharrlichkeit“ seiner Fraktion. Er zeigt sich erfreut, dass die Initiativen von ZLR nun auch „Resonanz in der Verwaltung“ gefunden hätten.

Abzuwarten ist, was passiert, wenn die Verwaltung und Politik in Rösrath sich auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Landesstraßen verständigen, dies aber auf Vorbehalte bei Polizei oder Landesbetrieb Straßen NRW stößt. Denn, wie erwähnt, sind diese Behörden vor einer Entscheidung der Stadt „zu hören“, wie es in einer E-Mail der Bezirksregierung an Bernd Hirschfeld heißt.

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