Wegen Totschlags verurteiltFrau im Seniorenheim getötet – Gericht lässt Mordanklage gegen Hürther fallen

Lesezeit 2 Minuten
Auf dem Foto ist das Caritas-Seniorenzentrum St. Ursula in Hürth aus der Vogelperspektive zu sehen. Dort ereignete sich die schreckliche Tat.

Im alten Kreishaus in Hermülheim ist das Caritas-Seniorenzentrum St. Ursula untergebracht. Dort ereignete sich die schreckliche Tat.

Der 67-Jährige hatte im Juni 2023 eine Mitbewohnerin in einem Hürther Seniorenheim erdrosselt. Er wird in die Psychiatrie eingewiesen.

Vom Vorwurf des heimtückischen Mordes hat das Landegericht den Mann freigesprochen, der nach der Indizienlage am 25. Juni 2023 eine Mitbewohnerin im Caritas-Seniorenzentrum St. Ursula erdrosselt hat. Die Anklage wurde in Totschlag abgewandelt, da der forensische Gutachter eine Schuldunfähigkeit nicht zweifelsfrei ausschließen konnte. Vom teilweise rationalen Verhalten nach dem Geschehen mochte das Gericht keine Rückschlüsse auf eine Tötungsabsicht ziehen.

Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Sibylle Grassmann ordnete daher die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an. Denn obwohl sich der körperliche und geistige Gesundheitszustand des 67-Jährigen seit der Tat rapide verschlechtert hat, ist das Gericht überzeugt, dass vorläufig weiterhin Gefahr von dem 67-Jährigen ausgeht.

Tatwerkzeug wurde später in seinem Nachttisch gefunden

Der an einer fortschreitenden Demenz leidende Mann hatte, möglicherweise um seine Tat zu vertuschen, keine Hilfe geholt, nachdem das 80-jährige Opfer in seinem Zimmer mit nach hinten überstrecktem Hals und blau angelaufenem Gesicht zusammengesackt war. Stattdessen schob er die Rollstuhlfahrerin auf den Flur, wo schließlich eine Pflegkraft auf die Situation aufmerksam wurde.

Das Tatwerkzeug, eine Kompressionsbinde, sah der Pfleger durch die geöffnete Tür auf dem Boden liegen. Der Mann musste sie unbemerkt während der Wiederbelebungsmaßnahmen an der 80-Jährigen weggeräumt haben. Denn später wurde die Binde, an der seine Spuren und DNA des Opfers festgestellt wurden, in seinem Nachttisch wiedergefunden und sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mord-Vorwurf aufrechterhalten und zwölf Jahre im Maßregelvollzug gefordert. Aber laut Gutachter ist die gefährliche Persönlichkeitsentwicklung des Mannes aufgrund seiner chronischen psychischen Störung in Verbindung mit der organisch bedingten Demenz kaum noch therapierbar. Er schätzt die verbleibende Lebenserwartung des 67-Jährigen auf etwa fünf Jahre.

KStA abonnieren