GerichtsurteilMuch darf die Müllgesellschaft RSAG bei Altkleidersammlung nicht bevorzugen

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Altkleider-Container der RSAG.

Drei von rund 420 Altkleidercontainern der RSAG im Kreisgebiet.

Wer darf in Much Altkleider sammeln? Die Bevorzugung der Rhein-Sieg-Abfallgesellschaft ist nicht rechtens, entschied das Verwaltungsgericht.

Das Geschäft mit aussortierten Klamotten scheint einträglich zu sein. Ein bundesweit tätiges Unternehmen verklagte die Gemeinde Much, seine  Altkleidercontainer an örtlichen Straßen aufstellen zu dürfen. Bislang hatte Much allein die grünen Blechsammler der kreiseigenen Rhein-Sieg-Abfallgesellschaft (RSAG) zugelassen. Das ist nicht rechtens, urteilte das Verwaltungsgericht Köln.   

Mitbewerber müssten auch die Chance haben, hier zum Zuge zu kommen. Much ist nun gezwungen, den 2013 geschlossenen Exklusiv-Vertrag mit der RSAG zu kündigen beziehungsweise zu ändern und neue  Sondernutzungserlaubnisse für die öffentlichen Flächen an Gemeindestraßen „gerecht erteilt werden“, heißt es in den Unterlagen zum Ausschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege.

Das letzte Wort hat der Gemeinderat, der am 25. April (18 Uhr, Mensa der Gesamtschule) tagt. Ein 2019 gefasster Ratsbeschluss ist laut Verwaltungsgericht unwirksam.

Pro Quadratmeter und Monat erhält die Gemeinde Much fünf Euro

Die RSAG zahlt an die Gemeinde für jeden genutzten Quadratmeter Fläche fünf Euro pro Monat, so steht es in der 14-seitigen Urteilsbegründung. Aktuell stehen laut der Gemeindeverwaltung sieben der grünen Container an sechs Standorten. Auf die Flächen an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen habe die Kommune keinen Einfluss. Hier befinden sich weitere sieben RSAG-Altkleidersammler an drei Standorten. Zwei Container stehen auf privaten Grundstücken.   

Laut dem Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbandes Entsorgung West müsste es an den Gemeindestraßen in Much nicht nur sieben, sondern mindestens 15 dieser Boxen geben, eine pro 1000 Einwohner. Nicht nötig seien aber neue Plätze. Warum sollten nicht die Bürger an einem Standort die Auswahl haben zwischen zwei Anbietern.

Die RSAG hat im Rhein-Sieg-Kreis rund 420 Container aufgestellt

Diese können dann ihre ausrangierten Klamotten entweder der  privatgewerblichen Firma zur Verfügung stellen oder der RSAG. Die betreibt etwa die Hälfte ihrer rund 420 Container selbst, für die anderen sind Wohlfahrtsverbände wie der Inklusionsbetrieb der  Arbeiterwohlfahrt Bonn-Rhein-Sieg (Awo) zuständig, der auch Menschen mit Behinderung beschäftigt.

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte die Gemeinde  argumentiert, dass ein kommunaler Entsorger auch in Krisenzeiten die Entsorgung gewährleiste. Der Grundsatz „bekannt und bewährt“ ist aber laut Urteil kein Kriterium, einen Mitwerberber auszuschließen.

Die im Rechtsstreit unterlegene Gemeinde Much verzichtete auf eine Beschwerde

Der Ewigkeitsvertrag mit der RSAG verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Die bereits 2020 eingereichte Klage der Firma war erfolgreich. Die Gemeinde Much unterlag und verzichtete auf eine Beschwerde.            

Welche Gewinne verspricht der Textil-Abfall? Auf dem Altkleidermarkt gab es in der Vergangenheit starke Schwankungen, laut RSAG-Sprecher Joachim Schölzel wurden pro Tonne Preise von 60 bis 370 Euro gezahlt. Von den pro Jahr 600 bis 700 Tonnen bleiben nur fünf Prozent – „gute bis sehr gute Ware“ – in Deutschland.

Zehn Prozent seien Restmüll, etwa 40 Prozent gingen in die Industrie. Daraus werden beispielsweise Fußmatten oder Innenverkleidungen für Autos, Dämm-Material oder Malerfilz. Die Erlöse aus diesem Geschäftszweig könnten die Gebühren der Müllabfuhr, die jeder Haushalt zahlen muss, stabilisieren.   

Die Firma aus dem hessischen Eschborn hat offenbar nicht nur die Gemeinde Much verklagt. Betroffen ist im Rhein-Sieg-Kreis laut dem Beigeordneten Karsten Schäfer auch Meckenheim. Die Redaktion wandte sich an das Unternehmen und fragte, wie viele Kommunen verklagt wurden. Bis Redaktionsschluss erreichte uns keine Antwort. 

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