AltstadtEin bisschen Hoffnung auf Erstattung der Ausgleichsbeiträge in Königswinter bleibt noch

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Die Ansicht der Stadt Königswinter vom Rhein aus, im Zentrum die eingerüstete Pfarrkirche St. Remigius, im Hintergrund der Petersberg

Die Altstadtsanierung beschäftigt immer noch Bürger und Politik in Königswinter.

Die Ausgleichsbeiträge, die Bürger nach der Altstadtsanierung in Königswinter zahlen mussten, beschäftigten die Politik. Es geht um 302.000 Euro.

Die Bürger in der Altstadt von Königswinter, die vor ein paar Jahren nach Abschluss der Altstadtsanierung ihre Ausgleichsbeiträge gezahlt haben, können sich noch ein kleines bisschen Hoffnung machen, dass sie ihr Geld vielleicht doch zurückbekommen.

Aber: „Es gibt keine Automatismen“, sagte Bürgermeister Lutz Wagner über die weitere rechtliche Prüfung der Sache. Es geht um rund 430 Bescheide und eine Gesamtsumme von etwa 302.000 Euro.

„Die Bürger haben das Gefühl von Ungerechtigkeit“

Die Stimmung unter den betroffenen Altstädtern brachte Michael Droste (Linkspartei) am Montagabend im Hauptausschuss auf den Punkt: „Die Bürger haben das Gefühl von Ungerechtigkeit.“ Etwa 20 Bürger nahmen an der Sitzung teil, für einen Ausschuss ist das vergleichsweise viel.

Auslöser für die teilweise scharfe Debatte – es fielen auf Seiten der Koalition Begriffe wie „schäbig“, „Schaufensterantrag“ oder „Opportunismus“ – war ein Vorstoß der CDU, den betroffenen Bürgern die Beiträge „aus Billigkeitsgründen zu erstatten“. Der Antrag fand keine Zustimmung, auch nicht in einer entschärften Variante, die nur noch eine Prüfung vorsah.

Ausgleichsbeiträge lagen zwischen 500 und 25.000 Euro

Zum Hintergrund: Nach Abschluss der bis heute umstrittenen Altstadtsanierung waren 437 Bescheide verschickt worden (Zahlen von 2020). Die Höhe der fälligen Ausgleichsbeiträge lagen zwischen 500 Euro (der Großteil) und mehr als 25.000 Euro (zwei Fälle).

Während die meisten Bürger zahlten, zogen die Eigentümer von sechs Grundstücken vor Gericht. Und bekamen vor einigen Monaten vor dem Verwaltungsgericht in Köln recht. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung bezieht sich die Entscheidung jedoch ausdrücklich nur auf die Kläger, betonte sie in der Vorlage für den Ausschuss.

Das Gericht habe die Möglichkeit aufgezeigt, die bemängelte Sanierungsgebietssatzung zu heilen und rückwirkend zum Oktober 2004 wieder in Kraft zu setzen. Auch der Gutachterausschuss denke darüber nach, seine ermittelten Bodenrichtwerte nachzubessern, sodass sie den Anforderungen des Gerichts entsprechen.

Es sei „gerecht und richtig, alle Bürger gleich zu behandeln“, begründete Stephan Unkelbach den Vorstoß der CDU. „Wir können nicht einfach Beiträge erlassen“, hielt Dirk Lindemann (SPD) dagegen. Roman Limbach (fraktionslos) betonte, die Politik könne „Recht und Gesetz nicht einfach ignorieren“. Wenn die Stadt die Satzung heilen könne, bleibe es bei der Zahlung. Wenn nicht, sei das ganze Verfahren ohnehin nichtig.

Aus Sicht der Stadt sind noch viele Punkte zu prüfen

Rechtsdezernentin Heike Jüngling stellte klar, dass Bürger gegen einen Bescheid binnen vier Wochen vorgehen müssten, ansonsten habe er erstmal Bestand. Aber „grundsätzlich“ (Jüngling wollte den Begriff „fett gedruckt“ wissen) sei es möglich, einen Bescheid aus Gründen der Billigkeit oder der Kulanz zu prüfen. „Es gibt kein ,geht auf jeden Fall' und auch kein ,geht gar nicht'“, betonte die Juristin. Es seien aber noch verschiedene Punkte zu klären.

Weil die Verwaltung das ganze Thema damit eh auf den Prüfstand stellt, sah die deutliche Mehrheit des Ausschusses keinen Grund für den Prüfauftrag der CDU. Die Verwaltung wolle sich noch juristisch klüger machen, betonte Bürgermeister Lutz Wagner. „Wir sind noch nicht so weit.“

Thomas Koppe (Grüne) sagte im Lauf der Debatte mit Blick auf die immer noch schwierige Haushaltslage der Stadt und der eventuellen Erstattung von rund 302 000 Euro: „Wir haben eine Verantwortung gegenüber der ganzen Stadt, nicht nur gegenüber der Altstadt.“

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