Urteil im ProzessAnthony Modeste gewinnt mit Klage gegen Sankt Augustiner Energy-Drink-Firma

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Anthony Modeste vor Gericht.

Anthony Modeste hatte eine Firma aus Sankt Augustin verklagt. (Archivbild)

Ex-FC-Stürmer Anthony Modeste hat eine Energydrink-Firma aus Sankt Augustin verklagt. Jetzt fiel am Landgericht Bonn das Urteil.

Der Geschäftsführer eines Getränkeherstellers aus Sankt Augustin muss an den Bundesligaspieler Anthony Modeste 350.000 Euro zahlen. Das hat am Freitag eine Zivilkammer des Bonner Landgerichts entschieden.

Der heute bei Borussia Dortmund spielende Fußballer hatte im September 2017 mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart, dass er dessen Energydrink exklusiv in seinem Heimatland Frankreich vertreiben dürfe. Dafür zahlte Modeste, damals noch in Diensten des 1. FC Köln, eine Lizenzgebühr von 250.000 Euro sowie zusätzlich 100.000 Euro für eine erste Charge von 250.000 Dosen des Getränks.

Anthony Modeste kündigte den Vertrag und forderte Rückzahlung

Als im Juli 2019 die Lieferung der Ware noch immer nicht eingetroffen war, kündigte Modeste fristlos den Vertrag und klagte vor dem Landgericht auf die Rückzahlung der 350.000 Euro. Die GmbH, so der Kläger, sei als „reine Fassade“ ohne tatsächlichen geschäftlichen Hintergrund nur darauf angelegt gewesen, um über ein „Schneeballsystem“ Gelder zu vereinnahmen.  

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Die habe überhaupt nicht über das Kapital verfügt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Ihm sei zugesagt worden, er müsse sich um das Frankreich-Geschäft nicht kümmern, das mache die Firma.

Sankt Augustiner Energy-Drink-Firma ist insolvent

Die Zivilkammer glaubte der Aussage des Fußballers. Dem beklagten Getränkehersteller sei es vor allem um den Bekanntheitsgrad und die Werbewirksamkeit des FC-Stars gegangen. In der Beweisaufnahme hatte ein Mitarbeiter der Firma behauptet, Modeste habe einem Zeugen 20.000 Euro für eine Aussage zu seinen Gunsten angeboten. Das Gericht fand dafür keine Beweise und zweifelte die Aussage an.

Der Energydrinkhersteller ist seit dem 17. November 2022 insolvent. Auf dem Firmengelände werden weiterhin Getränke vertrieben, aber unter einem anderen Namen. Der jetzt verklagte ehemalige Geschäftsführer hat 13 Vorstrafen und darf deswegen keine Geschäfte mehr führen. Vor einer Strafkammer des Landgerichts hatte er sich zuletzt wegen Insolvenzverschleppung verantworten müssen. (Az. Landgericht Bonn 1 O 31/21)

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