„Mein Hund ist wie mein Kind“Streit unter Hundehaltern im Wald eskaliert – Prozess in Siegburg

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Eine Französische Bulldogge rennt über eine Wiese.

Eine Französische Bulldogge rennt über eine Wiese.

Im Siegburger Wald eskalierte ein Streit unter Hundehaltern. Ein 33-Jähriger landete wegen Körperverletzung und Bedrohung vor Gericht.

„Zuerst streiten sich die Hunde, dann die Halter“, konstatierte der erfahrene Richter Herbert Prümper trocken. Eine Begegnung im Siegburger Wald im Mai 2023 war aus dem Ruder gelaufen, einer der Beteiligten, ein 33-Jähriger, musste sich jetzt wegen Körperverletzung und Bedrohung vor dem Amtsgericht verantworten.

„Mein Hund ist wie mein Kind“, sagte der Angeklagte. Seine französische Bulldogge sei auf einen dreimal so großen Australian Shepherd lediglich zugelaufen. Die Halterin fand die Situation so bedrohlich, dass sie der Dogge mit der Hundeleine auf die Schnauze schlug. „Das hat einen emotionalen Ausbruch bei mir hervorgerufen“, schilderte der 33-Jährige.

Der 33-jährige Siegburger hat seinen Hund abgeschafft

Ein Wort habe das andere ergeben, er beschimpfte die Frau als Schlampe, bedrohte sie mit dem Tod. Der Ehemann der Frau habe sich „mit breiter Brust“ vor ihm aufgebaut. Da dieser auf seine Aufforderung, Abstand zu halten, nicht reagierte, habe er den Mann weggeschubst, so dass dieser hinfiel, sich allerdings keine gravierenden Verletzungen zuzog.  Auch die Beleidigungen gestand er ein: „Das waren unschöne Worte.“

Ob die Hunde beide nicht angeleint waren, wie der Angeklagte behauptet, oder ob der Australian Shepherd an der Leine war, wie das Ehepaar aussagte, konnte vor Gericht mangels weiterer Zeugen nicht geklärt werden. Maßgeblich für den Ausgang des Verfahrens, so der Richter, war die Tatsache, dass der vorbestrafte 33-Jährige die Bulldogge abgeschafft hat und solche Konflikte künftig ausgeschlossen sind.

Er stellte das Verfahren gegen den Angeklagten, der als Berater arbeitet, vorläufig ein - gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro. Das entspreche bei einer Verurteilung 30 Tagessätzen, eine Strafe am unteren Rand. Das Geld, das er in Raten innerhalb von sechs Monaten zahlen muss, fließt an die Landeskasse.

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