ProzessTroisdorfer Dealer bringt sich in U-Haft um – Gericht verurteilt Witwe

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Weißes Pulver liegt auf grünem Untergrund

Ein Ehepaar aus Troisdorf handelte im großen Stil mit Kokain und Heroin, das Siegburger Schöffengericht verurteilte jetzt die Witwe. (Symbolbild)

Ein illegales Troisdorfer Familienunternehmen florierte, bis es aufflog: Der Drogendealer brachte sich um, seine Witwe wurde jetzt verurteilt. 

Dicke Autos, teure Uhren: Die Geschäfte eines Troisdorfer Drogendealer-Paars liefen offenbar gut, bis ein Kunde, ein heroinsüchtiger Schreiner,  auspackte. Auf der Anklagebank landete aber nur die 54-jährige Ehefrau. Ihr Gatte hatte sich in der Untersuchungshaft umgebracht.       

Vor dem Siegburger Schöffengericht wirkte die zweifache Mutter wie ein Häufchen Elend. Sie ist schwer krank, geht am Rollator, das Sauerstoffgerät in ihrer Handtasche, das ihr über dünne Nasenschläuche Luft verschafft, zischt und brummt. Die Anklage sieht sie als voll verantwortliche Mittäterin, was sie bestreitet.

Er war die treibende Kraft, die Angeklagte hat mitwirken müssen.
Die Siegburger Verteidigerin Alexandra Seidenkranz über die Troisdorfer Mandantin

Sie sei nur die Handlangerin ihres Mannes gewesen, habe Telefonate weitergeleitet und mal Ware herausgegeben. Das bekräftigte ihre Verteidigerin Alexandra Seidenkranz: „Er war die treibende Kraft, sie hat mitwirken müssen.“ Der Gatte war auch für den Einkauf zuständig, woher der harte Stoff kam, das habe die Angeklagte nicht gewusst. Konsumiert haben die Angeklagten allerdings gemeinsam: Heroin; das Kokain nahm nur er.

Die Familie, sie und die beiden Kinder, hätte eher bescheiden gelebt, die Autos, die Uhren gehörten dem Mann, er war Stammgast in Spielhallen, oft tagelang unterwegs: „Er wollte der große Macker sein.“ So beschrieb die Witwe ihre ambivalente Rolle. Schluchzend beklagte sie in der Verhandlung ihr Schicksal: „Ich habe meinen Mann verloren.“ 

Kundes des Troisdorfer Dealer-Paares ließ das Geschäft 2022 auffliegen

Der Zeuge, der das Geschäft 2022 auffliegen ließ, hatte in seiner damaligen Aussage die Frau stark belastet. Im Prozess sagte er, dass er sich an seine Behauptungen nicht erinnern könne. Die Angeklagte sei nur dabei gewesen.

Die Verteidigerin warf noch in die Waagschale, dass ihre Mandantin schon länger substituiert werde, nur zwischenzeitlich Beikonsum hatte und aktuell keine Drogen mehr nehme. Die 54-jährige gelernte Einzelhandelskauffrau komme mit ihrer Erwerbsminderungsrente und dem Pflegegeld gut klar. 

Das Schöffengericht  unter Vorsitz von Richter Herbert Prümper verurteilte die vielfach vorbestrafte Troisdorferin, die zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, nur wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die in eine Geldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze à 10 Euro) umgewandelt wird. Das sei auch ihrer schweren Krankheit geschuldet. Zusätzlich muss sie die Kosten des Verfahrens und für ihre Anwältin tragen.

„Eine positive Sozialprognose sehe ich nicht“, sagte Prümper, daher hätte  die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Die Angeklagte bedankte sich am Ende unter Tränen, sie wolle doch nur mit ihren Kindern noch eine ruhige Zeit verleben. Die beiden hätten nichts mit Drogen zu tun. Auf die Rückgabe der in der Wohnung sichergestellten Betäubungsmittel im Verkaufswert von etwa 10.000 Euro und des Bargelds - insgesamt 22.500 Euro - verzichtete sie. 

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