Nach tödlichen BadeunfällenTroisdorf führt strengere Regeln für Badende am Rotter See ein

Lesezeit 2 Minuten
Am Rotter See soll eine neue Satzung für mehr Sicherheit sorgen. Immer wieder sind in den vergangenen Jahren Menschen dort ums Leben gekommen.

Am Rotter See soll eine neue Satzung für mehr Sicherheit sorgen. Immer wieder sind in den vergangenen Jahren Menschen dort ums Leben gekommen.

Eine neue Satzung soll die Sicherheit der Besucher des Badesees gewährleisten, da es in der Vergangenheit mehrmals zu tödlichen Badeunfällen kam.

Für mehr Sicherheit am Rotter See soll eine neue Satzung sorgen, die am 1. Juli in Kraft tritt. Die Änderungen hatte der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen. Damit reagiert die Stadt nicht zuletzt auf tödliche Badeunfälle in den vergangenen Jahren, aber auch auf Verunreinigungen und Beschädigungen in der Naherholungsanlage.

Luftmatratzen und aufblasbare Badeinseln am Rotter See verboten – bei Verstößen droht Bußgeld

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist außerhalb der mit Bojen abgegrenzten Badezone die Nutzung von Stand-Up-Paddleboards erlaubt. Boote aber dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Notwendige Schwimmhilfen wie Schwimmwesten oder -ringe sind erlaubt; tabu sind indes Luftmatratzen und aufblasbare Badeinseln.

„Wir müssen draußen bleiben“, heißt es durchgängig für Tiere an der Badestelle; außerhalb sind Hunde an der Leine zu führen. Glas und Glasbehältnisse dürfen nicht mitgebracht werden, eine Ausnahme macht die Satzung nur für Kindernahrung. Dadurch, so die Hoffnung, können Glasscherben, die häufig zu Verletzungen führten, vermieden werden. Zäune und Tore, die aufgestellt wurden, dienten zusätzlich der Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern und dürften nicht umgangen oder überklettert werden

Rathaussprecherin Bettina Plugge kündigte an, dass die Stadt die Einhaltung der neuen Regelungen intensiv überwachen werde. Verstöße könnten mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Darüber hinaus bittet die Stadt dringend darum, Grünflächen, Geh- und Radwege frei zu halten und besonders die Rettungswege nicht zu blockieren. Abgestellte Fahrzeuge würden im Zweifelsfall abgeschleppt. Die vollständige Satzung ist online verfügbar.

KStA abonnieren