Gewalt im UnterrichtDiese Regeln gelten für Lehrer

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Für Lehrer, die befürchten, sich nicht in der Gewalt zu haben oder die schon einmal ausgerastet sind, sind regelmäßiges Coaching und Supervision sinnvoll. (Symbolfoto)

Für Lehrer, die befürchten, sich nicht in der Gewalt zu haben oder die schon einmal ausgerastet sind, sind regelmäßiges Coaching und Supervision sinnvoll. (Symbolfoto)

Ein Lehrer aus dem nordhessischen Eschwege ist in dieser Woche vom Vorwurf freigesprochen worden, seine Schüler geschlagen zu haben. Es gebe „ganz erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit“ der vermeintlichen Opfer, zitiert die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) in einem Online-Bericht die Richterin. Der Unterricht bei dem Lehrer sei unbequem gewesen, weil er feste Regeln aufgestellt habe. Dies hätten viele der Kinder nicht gekannt.

Auch wenn in diesem Fall der Pädagoge unschuldig ist: Viele Ältere haben noch Gewalt von Lehrern an Schülern erlebt. Schon seit langem sind solche Übergriffe im Unterricht verboten. Doch wann fängt Gewalt an - und wann ist es einem Lehrer doch erlaubt, einen Schüler fester anzufassen?

Was dürfen Lehrer - und was nicht?

Generell gilt für Lehrer in ganz Deutschland seit 1973 das Gewaltverbot. Die Landesschulgesetze regeln: Lehrer dürfen ihren Schülern gegenüber in keiner Form handgreiflich werden. In Hessen heißt es wortwörtlich: „Körperliche Züchtigung und andere herabsetzende Maßnahmen sind verboten.“

Weniger klar ist dagegen die Sachlage bei psychischer Abwertung durch Mobbing. „Dass Schüler durch Lehrer psychisch drangsaliert werden, kommt durchaus vor“, sagt Stefan Drewes, Leiter der schulpsychologischen Beratung der Stadt Düsseldorf. „Hier Recht zu sprechen ist allerdings viel schwieriger, da es sich schwerer belegen lässt.“

Wie häufig gibt es Prozesse gegen Lehrer wegen körperlicher Gewalt gegen Schüler?

„Genaue Zahlen liegen uns nicht vor“, sagt Volker Busch, Leiter der Rechtsberatung der Lehrergewerkschaft GEW. Es kommt zwar immer wieder zu Prozessen, oftmals werden die Verfahren aber bereits im Vorfeld eingestellt. Wenn beispielsweise eine Lehrerin einen Schüler auf einem Ausflug zu hart anfasst, ihn damit aber vor einer Gefahr bewahrt, werten Gerichte dies im Normalfall nicht als körperliche Gewalt - und der Prozess kommt gar nicht erst zustande.

Was kann eine Verurteilung für Folgen haben?

Wird ein Pädagoge verurteilt, hat dieser meistens mit einer Geldstrafe zu rechnen und kann in den normalen Schulalltag zurückkehren. „Für einen Schulverweis oder Berufsverbot müssen drastische Straftaten vorliegen“, sagt Busch.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Lehrer und Schüler?

Für Lehrer, die befürchten, sich nicht in der Gewalt zu haben oder schon einmal ausgerastet sind empfiehlt Drewes als erste Maßnahme regelmäßiges Coaching und Supervision. Darüber hinaus hat die Universität Lüneburg ein Training emotionaler Kompetenzen (TEK) entwickelt, das Lehrern helfen soll, mit starken Emotionen umzugehen. „Wenn das nicht genug ist, kann auch psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen werden“, erklärt Drewes.

Betroffenen Schülern empfiehlt er, sich zunächst an eine Person ihres Vertrauens zu wenden. „Das sind natürlich in erster Linie die Eltern, es können aber genau so gut Vertrauenslehrer, Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen sein.“ (dpa)

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