Vernachlässigung und ZweckentfremdungLeerstand in Köln soll ein Ende haben

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Die Stadt geht gegen ungenutzte  Häuser wie dieses am Mauritiussteinweg vor.

  • Die Wohnraumschutzsatzung erlaubt Behörden dagegen vorzugehen, wenn Immobilienbesitzer ihre Häuser oder Wohnungen länger als drei Monate unvermietet lassen.
  • In einem Fall in der Kölner Südstadt ist bereits 2015 ein Bußgeld in der Höhe von 10.000 Euro für die Eigentümer festgesetzt worden.

Innenstadt – Wohnraum in Köln ist gefragt – nicht zuletzt in beliebten Veedeln wie der Südstadt. In den meisten Gegenden übersteigt der Bedarf das Angebot. Deshalb gibt es seit 2014 die Kölner Wohnraumschutzsatzung. Sie erlaubt Behörden dagegen vorzugehen, wenn Immobilienbesitzer ihre Häuser oder Wohnungen länger als drei Monate unvermietet lassen oder ihr Wohneigentum dauerhaft über Internetportale als Ferienwohnung anbieten. Wie es mit der Umsetzung der Satzung in der Praxis bestellt ist, wollte jetzt die Fraktion der Linken in der Bezirksvertretung Innenstadt wissen.

Bußgeld von 10.000 Euro

Die Bilanz der Verwaltung ist positiv: „Die Wohnraumschutzsatzung trägt dazu bei, den Wohnungsbestand zu erhalten. Leerstände werden aufgegriffen und Verfahren zur Wiederzuführung eingeleitet.“ Ebenfalls geht aus der Antwort hervor, dass derzeit drei Sachbearbeiter mit der Überwachung und Durchsetzung der Satzung betraut sind. Zusätzliche Mitarbeiter wären laut Ratsbeschluss möglich, auf diese werde derzeit jedoch verzichtet, „weil die Fallzahlen noch nicht das erforderliche Ausmaß erreicht haben“.

Indes notieren auch die Bezirksvertreter Auffälligkeiten und geben diese an die Behörden weiter. Alleine in der Neustadt-Süd benannten die Vertreter der Linken fünf Objekte und baten um Auskunft. Untersucht werden sollten die Häuser Wormser Straße 14, Sachsenring 59, Mauritiussteinweg 35/37, Neue Weyerstraße 10 und Quirinstraße 11/13, die laut der Vertreter Manfred Müller und Michael Scheffer „teilweise seit Jahren leer stehen“.

Vier der fünf Adressen seien bekannt, lässt die Verwaltung wissen. Im Falle der Wormser Straße 14 ist bereits 2015 ein Bußgeld in der Höhe von 10.000 Euro pro Eigentümer festgesetzt worden. Daraufhin hätten diese reagiert und mit Sanierungsarbeiten begonnen, um eine zeitnahe Wiedervermietung zu ermöglichen. Auch das Haus Maritiussteinweg 35/37 wird nach der Kontaktaufnahme durch das Amt mit dem Besitzer derzeit kernsaniert. Eine Fertigstellung wurde bis Ende 2016 vereinbart.

Dem ersten Wohnungsmarkt entzogen, also nicht mehr angemietet oder gekauft werden können vermutlich die Objekte am Sachsenring und in der Quirinstraße: Für das Haus am Sachsenring existiert bereits aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Schutzsatzung eine Abbruchgenehmigung; das Haus an der Quirinstraße wurde der Stadt zur Flüchtlingsunterbringung angeboten; die Stadt prüft zur Zeit, ob das Haus dafür in Frage kommt.

Prüfung auch im Kunibertsviertel

Eine weitere Anfrage der SPD-Fraktion bat um Informationen zu drei Immobilien in der Altstadt-Nord. Dort geht es um die Häuser Allerheiligenstraße 19 und 25 sowie Brandenburger Straße 8, die ebenfalls unbewohnt und heruntergekommen wirken.

Doch das Haus Allerheiligenstraße 19 wird bewohnt. Mitarbeiter der Stadt sahen bei einem Ortstermin eine Person am Fenster. Laut Melderegister sind unter der Anschrift drei Personen angemeldet. Das Haus befindet sich jedoch „in einem schlechten Unterhaltungszustand“, so die Verwaltungsauskunft.

Ebenfalls keinen schützenswerten Wohnraum fand man im Haus Allerheiligenstraße 25 vor: Der im Jahr 1998 verstorbene Ehemann der heute 86-jährigen Eigentümerin wollte die Wohnungen des Mietshauses in Eigenarbeit sanieren. Dazu ist es nicht gekommen. Viele der Wohneinheiten befinden sich nun immer noch im Rohbauzustand.

Nicht um Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung, sondern um ein Wohnheim der Kongregation der Missionare von Marianhill handelt es sich bei dem Haus mit der Anschrift Brandenburger Straße 8.

Das Amt für Wohnungswesen im Sachgebiet Wohnungsaufsicht/Wohnraumschutz setzt seit 2014 die Wohnraumschutzsatzung um. Die Rechtsnorm soll helfen, den Wohnungsbestand in der Stadt zu erhalten. In Fällen des Abbruchs wird garantiert, dass neuer Wohnraum errichtet wird.

Umwandlungen in Ferienwohnungen sind ohne Genehmigung nicht mehr möglich. Ordnungsverfahren wegen Zweckentfremdung dauern meist sehr lange, führen aber teilweise zum Erfolg.

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