Auf FreiflächenHellenthal stellt Regeln für Photovoltaik-Anlagen auf

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Das Luftbild zeigt den Solarpark bei Schleiden-Herhahn.

Unter anderem bei Herhahn gibt es im Kreis Euskirchen bereits einige Solarparks. Regeln, wo derartige Anlagen gebaut werden dürfen, stellt nun auch die Gemeinde Hellenthal auf.

Durch Ausschluss-Kriterien legt die Gemeinde Hellenthal Potenzialflächen fest: Auf insgesamt 418 Hektar könnten Freiflächen-Anlagen entstehen.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind ein Baustein der Energiewende. Während auf der einen Seite der Energiehunger durch Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen immer größer wird, ist die Stromerzeugung immer mit großen Investitionen verbunden. Windräder sind die eine Option, Photovoltaik-Anlagen eine andere. Über Windparks mit immer höher werdenden Rotoren wird regelmäßig debattiert und vor Gericht gestritten, auch die Photovoltaik-Anlagen sind nicht unumstritten.

Problematisch für die Planer in den Kommunen ist, dass vonseiten des Landes bisher kaum Vorgaben gemacht wurden. Fest steht allerdings, dass die Anlagen nur unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert sind – dass also kein Bebauungsplan erforderlich ist, wenn diese im Außenbereich errichtet werden. Dies ist beispielsweise der Fall in einem 200 Meter breiten Streifen entlang der Autobahnen, entlang zweigleisiger Eisenbahntrassen und, wenn sie damit in einem räumlichen Zusammenhang stehen, bei landwirtschaftlichen Gehöften.

Auch in Hellenthal stehen potenzielle Investoren bereit

Attraktiv sind die Flächen in der Eifel dadurch, dass sie als „Benachteiligte Gebiete“ eingetragen sind, in denen es eine besondere EU-Förderung gibt, um trotz erschwerter Bedingungen die Landwirtschaft zu ermöglichen. Im Kreis Euskirchen gehören dazu alle Kommunen außer Zülpich, Weilerswist und Euskirchen. Hier verspricht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Investoren von Photovoltaik-Anlagen eine Förderung.

Auch in der Gemeinde Hellenthal meldeten sich bereits Investoren, die Freiflächen-Anlagen bauen wollten. Acht Anfragen habe es bislang gegeben, teilt die Gemeindeverwaltung mit. Im Juli vergangenen Jahres vertagte der zuständige Ausschuss für Bauen und Planen der Gemeinde die Entscheidung über Anträge für den Bau zweier Solarparks, die bei Wollenberg und Eichen/Ingersberg entstehen sollten.

Stattdessen verständigte sich der Ausschuss darauf, in interfraktionellen Gesprächen einen Kriterienkatalog zu entwickeln, der für derartige Anlagen gelten soll. Nach mehreren Gesprächsrunden und Beratungen liegen nun Ergebnisse vor, die in der Ausschusssitzung am Dienstag, 23. Januar, ab 17 Uhr beraten werden sollen.

An den Siedlungsbereichen sollen keine Photovoltaik-Anlagen entstehen

So sollen vor allem Siedlungsbereiche von derartigen Baumaßnahmen ausgenommen werden. Als Maßgabe dafür sollen die Ortslagenabrundungssatzungen und Bebauungspläne dienen. Hinzu kommt eine 150 Meter große Pufferzone. Auch um Splittersiedlungen und Einzelhäuser soll ein Schutzbereich gezogen werden, der aber dann 100 Meter breit sein soll.

Neben gewerblichen Bauflächen sieht der Kriterienkatalog auch den Ausschluss von Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebieten vor. Ebenso sollen geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope frei bleiben. Wenig überraschend umfasst der Katalog von ausgeschlossenen Gebieten auch stehende und Fließgewässer, Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzzonen.

Ebenso sollen entlang von Bundes-, Land- und Kreisstraßen, Bahnstrecken und Freileitungen keine PV-Anlagen gebaut werden. Genauso sollen erhaltenswerte Kulturlandschaften ausgeschlossen werden. In den Arbeitsrunden wurde auch eine maximale Größe der zukünftigen Solarparks festgelegt. Sie sollen eine Größe von 15 Hektar nicht überschreiten. Auch soll der Abstand zwischen zwei Solarparks mindestens 500 Meter betragen.

Landschaftsbild ist ein Kriterium für oder gegen Freiflächen-Anlagen

Als letztes Kriterium dient die mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in der Gemeinde. Um dieses auszuschließen, werden die Landschaftsbildeinheiten mit den Bewertungen 4 (hoch) und 5 (außerordentlich hoch) von der Potenzialfläche ausgenommen. Insgesamt, so teilt die Gemeinde mit, ergebe sich mit diesem Ausschlusskatalog eine Potenzialfläche von 418 Hektar für die Photovoltaik, was ungefähr drei Prozent der Gemeindefläche entspreche.

Diskussionsbedarf besteht noch hinsichtlich der Frage, ob der Ausschluss von PV-Anlagen in Potenzialflächen für die Windkraft angewendet werden soll oder dies je nach Einzelfall entschieden wird. Dafür kämen derzeit die Windparks Losheim und Kehr in Betracht.

Auch sei zu überlegen, so die Gemeindeverwaltung in der Vorlage für die Ausschusssitzung, wie damit umzugehen sei, wenn eine Fläche, die aktuell mit der Landschaftsbildeinheit 4 bewertet sei, durch die Aufstellung einer Windenergieanlage in die Stufe 3 abgewertet werde. Es müsse entschieden werden, ob diese Flächen dann auch für Freiflächen-Anlagen geöffnet oder sie von vorneherein ausgeschlossen werden sollten.


Die Einstufungen

Bei der Landschaftsbildeinheit handelt es sich um eine Einstufung, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) vorgenommen wurde. Das ist für das ganze Land NRW geschehen, die diesbezügliche Karte ist frei im Internet verfügbar. Der Kreis Euskirchen bildet da allerdings eine Ausnahme. Für diesen Bereich sind die Landschaftsbildeinheiten nicht online einsehbar. Über die Daten verfügt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.

In der Gemeinde Hellenthal gehören vor allem die Bereiche um Udenbreth und Miescheid zur Stufe 5 (außerordentlich hohe Wertstufe). Doch auch bei Hecken, Winten und Paulushof gibt es kleinere Bereiche, die genauso bewertet werden. Der Bereich mit der Landschaftsbildeinheit 4 (hoch) zieht sich im Wesentlichen in einem breiten Streifen, der nördlich von Hellenthal und Blumenthal abgegrenzt wird, von der belgischen Grenze im Westen bis zur Gemeindegrenze im Osten.

Davon ausgenommen ist der Udenbrether Wald südlich des oberen Kylltals bis zur Landesgrenze – ein Gebiet, das mit der Landschaftsbildeinheit 3 (eifeltypisch) bewertet wurde. Mit der Stufe 2 (gering) wurden die Flächen nördlich der Oleftalsperre bewertet, die Siedlungsflächen mit der Stufe 1 (sehr gering). 

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