ProzessFrau aus Weilerswist tritt, schlägt und beleidigt Polizisten

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Ein Polizeibeamter spricht während einer Verkehrskontrolle mit einem Autofahrer.

Eine Polizeikontrolle in Weilerswist - hier ein Symbolbild - eskalierte derart, dass sich eine Autofahrerin jetzt vor Gericht verantworten musste.

Am Amtsgericht Euskirchen ist eine 68-jährige Weilerswisterin verurteilt worden, die Polizisten geschlagen, getreten und beleidigt hatte. 

Erst am 13. März dieses Jahres war Monika W. (Name geändert) angetrunken am Steuer ihres Autos angehalten worden. Sie hatte, als die Polizei sie auf der Frauenberger Straße in Euskirchen kontrollierte, 0,93 Promille Alkohol im Blut. Ihre Fahrerlaubnis wurde eingezogen, das Amtsgericht Euskirchen erließ gegen die 68 Jahre alte Frau aus dem Weilerswister Gemeindegebiet einen Strafbefehl über 1800 Euro.

Lehren zog sie daraus nicht. Keine sechs Wochen später folgte – ohne Führerschein – die nächste Alkoholfahrt. Nicht nur das: Sie legte sich auch auf üble Art mit der Polizei an, was ihr jetzt eine weitere Geldstrafe einbrachte, diesmal über 7200 Euro (180 Tagessätze zu je 60 Euro).

Urteil des Amtsgerichts Euskirchen wegen Körperverletzung und weiterer Taten

So lautete das Urteil, das die Euskirchener Amtsrichterin Stefanie Diel verhängte – wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung.

Ein Zeuge, so das Gericht, hatte die Polizei alarmiert, als sich Monika W. am Abend des 21. April nach einem Gaststättenbesuch in ihren BMW setzte, obwohl sie keinen Führerschein besaß und Alkohol getrunken hatte. Eine Streifenwagenbesatzung, die nach Weilerswist beordert worden war, wollte die 68-Jährige in der Nähe ihres Hauses stoppen. Sie ignorierte aber alle Anhaltesignale und fuhr in ihre Grundstückseinfahrt, wo sie ihren Wagen von innen verriegelte.

Weilerswisterin zeigte Polizist und seiner Kollegin den Mittelfinger

Ein Polizist (27) und eine Polizistin (22) forderten W. auf, den BMW zu verlassen. Doch die Fahrerin beleidigte sie und zeigte ihnen den Mittelfinger. Erst nach einiger Zeit ließ sie die Fensterscheibe der Fahrertür herunter. Der Beamte nutzte diese Gelegenheit, um die Tür zu öffnen. Als die Frau den Rückwärtsgang einlegte, stellte er den Motor ab. Währenddessen schlug sie ihn mehrfach, unter anderem auf den Kopf und ins Gesicht, wie es in der Anklageschrift hieß.

Als die Einsatzkräfte sie auf dem Boden fixieren wollten, leistete sie Gegenwehr und trat um sich. Der Polizist und seine Kollegin, nach deren Angaben die Frau fortlaufend Beleidigungen ausstieß, erlitten Prellungen an Armen und Beinen. Die Weilerswisterin wurde ebenfalls leicht verletzt. Der Rettungsdienst brachte sie ins Krankenhaus. Ein Blutalkoholtest ergab einen Wert von 0,79 Promille.

Nach dem Tod des Ehemanns regelmäßig Alkohol konsumiert

Die Angeklagte räumte die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Nur an die Beleidigungen könne sie sich nicht erinnern, sagte sie. Ihr Verteidiger Thomas Hermans erklärte, dass seine Mandantin den Tod ihres Ehemannes nicht verkraftet habe. Nachdem er gestorben war, habe sie begonnen „regelmäßig, aber nicht in großen Mengen“ Alkohol zu trinken.

Eine Zeit lang sei sie in psychiatrischer Behandlung gewesen. Dem Polizisten und der Polizistin hatte sie vor dem Prozess jeweils 500 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Mit der Höhe der Geldstrafe entsprach Richterin Diel dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Hermans hatte auf maximal 120 Tagessätze plädiert. Die Verletzungen der Beamten bezeichnete er als „minimalst“. Das Urteil umfasst auch eine weitere Führerscheinsperre: Die Straßenverkehrsbehörde darf Monika W. frühestens in zehn Monaten wieder eine Fahrerlaubnis erteilen.


Gewalt gegen Polizisten 

Szenen, wie sie sich am 21. April in Weilerswist abspielten, sind alles andere als selten. „Gewalt gegen Uniformierte auf der Straße gehört beinahe zur Tagesordnung“, sagt der Sprecher der Kreispolizei, Franz Küpper. Dies belegen Zahlen, die die Behörde auf Anfrage dieser Zeitung zusammengestellt hat.

Demnach kam es 2021 im Kreis Euskirchen 134-mal zu Widerstandshandlungen oder tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte wie Polizisten und Polizistinnen oder Personen, die ihnen in diesem rechtlichen Zusammenhang „gleichstehen“, so Küpper, „zum Beispiel Feuerwehrleute und Mitarbeiter des Rettungsdienstes oder der Ordnungsämter“.

2022 stieg die Zahl der Fälle auf 138. Die Tendenz im laufenden Jahr sei ähnlich, ergänzte der Pressesprecher.

Die Zahl der Männer und Frauen, die im Dienst verletzt wurden, belief sich 2021 auf 73, im Jahr darauf auf 107.

„Meistens geht es um kleinere Blessuren, sodass die Kolleginnen und Kollegen dienstfähig bleiben“, erklärte Küpper. Er erwähnte aber auch einen Vorfall, der sich im April 2022 in Schleiden-Oberhausen ereignete: Dort leistete ein 59-Jähriger bei seiner Festnahme derart heftig Widerstand, dass er einem Polizisten die Hand brach. (ejb)

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